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Online-Händler klagen über zurückgeschickte Klobürsten

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Online-Händler klagen über zurückgeschickte Klobürsten

23.08.2010, 13:37 Uhr | Spiegel-Online

Zurückgeschichte Hygieneartikel sorgen bei Online-Händlern für Verdruss (Foto: imago)

Zurückgeschichte Hygieneartikel sorgen bei Online-Händlern für Verdruss (Foto: imago)

Verschmutzte Kleider, eingedrückte Lippenstifte, getragene Ohrringe: Viele Käufer missbrauchen offenbar das Widerrufsrecht beim Online-Shopping. Laut einer DIHK-Umfrage wird jeder siebte Artikel zurückgeschickt, oft in katastrophalem Zustand. Die Kosten tragen die ehrlichen Kunden.

Die Versuchung ist groß: Einmal in einem teuren Abendkleid glänzen - und keinen Cent dafür zahlen. Offenbar können viele Verbraucher dieser Verlockung nicht widerstehen. Darüber klagen zumindest Internet-Händler in einer Umfrage. Ihr Vorwurf: Zahlreiche Nutzer missbrauchen das 14-tägige Rückgaberecht beim Online-Shoppen. Und richten damit einen enormen Schaden an.

Jeder siebte Artikel wird zurückgeschickt

So werde jeder siebte im Internet gekaufte Artikel zurückgeschickt, ergab die Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) und des Gütesiegelanbieters Trusted Shops unter 400 Firmen, die "Spiegel-Online" vorliegt. Eine große Mehrheit (80 Prozent) von ihnen berichtet über Missbrauchsfälle. Ein Drittel der befragten Unternehmen gibt an, dass zurückgesendete Ware 30 Prozent und mehr ihres Wertes verliert. In vielen Fällen sei ein Wiederverkauf überhaupt nicht mehr möglich.

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Am häufigsten finde der Missbrauche bei Hygieneartikeln statt, etwa bei Lippenstiften, Piercings und Kontaktlinsen. So berichtet etwa ein Händler von "Badartikeln wie WC-Bürste oder Seifenspendern, die nach der Benutzung nicht mehr verkauft werden können". Und weiter: "Da diese Artikel bei uns aus einer hochwertigen Produktlinie stammen, ist dies sehr ärgerlich und der hygienische Aspekt einfach nur ekelig." Aber auch Taufkleider, Abendgarderobe oder Urlaubsartikel wie Zelte würden häufig gebraucht zurückgeschickt.

Händler nehmen Produkte aus dem Sortiment

Manche Händler greifen daher zu einer rigorosen Methode - und nehmen die Produkte ganz aus dem Sortiment. Das Nachsehen haben alle ehrlichen Kunden. In anderen Fällen setzen die Händler ihre Preise herauf. Immerhin 35 Prozent der Befragten geben dies als Konsequenz an.

Europäischer Gerichtshof hält bisherige Regelung für rechtswidrig

Dabei sollte das 14-tägige kostenfreie Rückgaberecht Verbraucher schützen. In vielen Fällen ist das auch der Fall. Doch DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben betont die Probleme der Unternehmen: "Das Widerrufsrecht bei Internetgeschäften belastet Onlineshop-Betreiber erheblich."

Der Wirtschaftsverband fürchtet sogar, dass es noch schlimmer wird. Denn bislang konnten Händler zumindest in besonders gravierenden Fällen vom Kunden Ersatz für die Ware verlangen. Die geltende Regelung in Deutschland hält der Europäische Gerichtshof jedoch für rechtswidrig. Im schlimmsten Fall könnte dadurch künftig auch noch der Anspruch des Händlers auf Wertersatz entfallen, fürchtet der DIHK.

Nach Verbandsangaben arbeitet das Bundesjustizministerium momentan an einem Kompromiss. Ziel soll es demnach sein, den Wertersatz nicht abzuschaffen, aber zu überarbeiten.


Quelle: Spiegel Online

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Kommentare (51)

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Thema: "Online-Händler klagen über zurückgeschickte Klobürsten"

Chris schrieb: am 23. August 2010 um 15:22:36
(0) (0) Widerrufsrecht
Viele unsoziale......machen was eigentlich Gutes kaputt. Soll der Kunde halt wieder ein bischen fahren um seine 7 Sachen zu
bekommen oder halt in den Geschäften vor Ort einkaufen,(gg. Rechnung natürlich;-) jeder kleine Ort hat (hatte) ja genügend Geschäfte jeglicher Art,mal schauen wie lange die das mitmachen,und ob die gebrauchte Sachen (Klobürsten/Zahnbürsten) zurücknehmen und den vollen KP erstatten. Wie Bekloppt soll´s dann bei uns noch werden?
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Rudi Reuig schrieb: am 23. August 2010 um 08:54:16
(0) (0) Online-Händler ...
Der Artikel hat mich überzeugt. Ich schicke nun meine gebrauchten Kondome nicht mehr zurück !

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hurz schrieb: am 22. August 2010 um 19:13:07
(0) (0) die Kosten trägt nur einer
und zwar der Händler, oder glaubt jemand ernsthaft man könnte diese Kosten auf die Kunden umlegen? Steigt der
Preis kauft der Kunde woanders oder garnicht .... Bei diesen deutschen Gesetzen ist die Insolvenz vorprogrammiert
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