07.12.2009, 17:43 Uhr | AFP
Eigentümergemeinschaft entscheidet über Standort von Parabolantennen (Foto: imago)Manchen Fernsehzuschauern reichen die Kanäle im Kabelfernsehen nicht. Sie nutzen deshalb Satellitenschüsseln, die hunderte TV-Sender empfangen können. Dazu zählt auch manch ausländischer Mitbürger, der auf diese Art und Weise TV aus der Heimat empfängt. Wer Satellitenschüsseln nutzt, darf diese aber nicht überall anbringen. Im Zweifelsfall muss die Parabolantenne auf das Dach, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). (AZ: V ZR 10/09)
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Quelle: t-online.de , AFP
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