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Parkett durch Schreibtischstuhl beschädigt: Haftpflicht muss zahlen

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Parkett durch Schreibtischstuhl beschädigt: Haftpflicht muss zahlen

26.07.2011, 11:22 Uhr | t-online.de

Für Schäden auf dem Parkett haftet nicht immer der Verursacher. (Foto: Zoonar)

Für Schäden auf dem Parkett haftet nicht immer der Verursacher. (Foto: Zoonar)

Einen Schreibtischstuhl mit Rollen auf einem Echtholzparkett zu benutzen gehört nicht zur vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung. Für Schäden, die dadurch entstehen, muss der Mieter aufkommen. Verfügt der über eine Haftpflichtversicherung, ist diese in der Pflicht. Über eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Dortmund (Az.: 2 T 5/10) informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Klage von Mieterin erfolgreich

In dem in Dortmund verhandelten Fall hatte eine Mieterin durch ihren Rollschreibtischstuhl einen Schaden auf dem Echtholzparkett ihrer Wohnung verursacht. Der Vermieter verlangte diesen zu beseitigen. Die Haftpflichtversicherung der Mieterin weigerte sich allerdings, für den Schaden aufzukommen. Die Frau wollte klagen und beantragte vor Gericht Prozesskostenhilfe, die ihr das Landgericht in zweiter Instanz zusprach.

Das Gericht sah ausreichende Erfolgsaussichten für die Klage der Frau. Der Gebrauch eines Rollschreibtischstuhles im Wohnbereich sei eine "falsche Benutzung der Mietsache", erläuterten die Richter. Ein Versicherungsausschluss wäre nur möglich, wenn der Schaden durch einen mietvertragsgemäßen Gebrauch entstanden wäre.

Beweispflicht liegt bei Versicherung

Hierzu hätte die Versicherung darlegen und beweisen müssen, dass ihr Versicherungsnehmer - die Mieterin - auf dem Parkett einen Rollschreibtischstuhl habe benutzen dürfen. Dazu habe aber gar keine Notwendigkeit bestanden, da die Mieterin über einen im Nachbarhaus gelegenen Arbeitsplatz verfüge, der mit Laminatboden ausgestattet und unempfindlich gegenüber gleichartiger Belastung sei.


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Quelle: t-online.de

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Kommentare (43)

zum Forum

Thema: "Parkett durch Schreibtischstuhl beschädigt: Haftpflicht muss zahlen"

steuerzahler schrieb: am 25. Juli 2011 um 21:20:11
(2) (0) vermietung
habe unser zweites haus verkauft!Ärger über Ärger mietabzug ,vor Gericht,weil Kündigung zu spät nochmal kündigung ,dann
endlich ein schaden mit Wasser (zu wenig geheizt) Dannendlich auszug des Mieters(Mietnomade) dann endlich verkauft.Niemals mehr solche Mieter!
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Kurt schrieb: am 25. Juli 2011 um 21:17:24
(2) (0) Vermieten? Wozu???
Meine Einliegerwohnung bleibt leer! Kommen zwar immer mal wieder Leute an und fragen danach, aber wozu sollte ich
vermieten? Wegen dem Ärger? Die Einnahmen auf dem Land sind eh niedriger als die Ausgaben, denn wozu sollte sich der Mieter Gedanken um den Zustand und Erhalt der Wohnung machen? Nö no, seit ca. 5 Jahren herrscht Ruhe im Haus. :-)
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Dieter schrieb: am 25. Juli 2011 um 21:12:54
(2) (0) Parkettbeschädigung
Grundsätzlich: bei jeder Bodenverlegung, diesbez. auch bei anderen Einbauten hat der Monteur eine
Handhabungs-Pflegeanleitung dem Kunden zu übergeben. Diese muß mit der Rechnung (besser schon im Angebot) überreicht, und der Empfang vom Kunden unterschrieben werden. Der gleiche Weg geht weiter vom Vermieter auf den/ die Mieter. An den Mietvertrag anheften und die Aushändigung UNTERSCHREIBEN lassen! Dann kann nichts mehr falsch gemacht werden, bzw alle derartigen Fälle sind nicht reklamationswürdi
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