05.11.2010, 09:19 Uhr
Schwarzes Horn auf gelbem Hintergrund: Das ist die Deutsche Post. (Foto: Imago)
Jetzt ist es entschieden: Die Marke "Post" samt Posthorn und der Farbe Gelb gehören allein der Deutschen Post. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Bundespatentgericht einer Beschwerde des Unternehmens gegen die Löschung der Marke stattgegeben.
Ein Sprecher des Bonner Logistikkonzerns zeigte sich "sehr zufrieden" mit der Entscheidung. Seinen Angaben zufolge ist nun abschließend geklärt, dass allein die Post den Begriff zusammen mit der Farbe Gelb und dem Posthorn verwenden darf. Die Marke sei ein wichtiges Gut, sagte er.
Wettbewerber dürften sich zwar ebenfalls Post nennen, allerdings müssten sie sich durch Namenszusätze oder andere Farben deutlich vom ehemaligen Monopolisten abgrenzen. Die Post hatte im November 2003 die Marke für verschiedene Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beförderung von Briefen und Paketen eintragen lassen. Mehrere Konkurrenten hatten dagegen die Löschung der Marke beantragt. Dem hatte das Deutsche Patent- und Markenamt zugestimmt.
In der jahrelangen juristischen Auseinandersetzung war die Post bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen, nachdem das Bundespatentgericht die Löschung des Markeneintrags durch das Deutsche Patent- und Markenamt zuerst für rechtens erklärt hatte. Der BGH hatte die Beschwerde der Post dagegen für begründet gehalten und das Verfahren an das Bundespatentgericht zurückgewiesen.
Quelle: dapd
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