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Verfassungsgericht entscheidet über Pendlerpauschale
10.09.2008, 17:58 Uhr | oca/ mash/ mmr
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Rechtmäßigkeit der Pauschale. (Foto: dpa)Der Streit um die Pendlerpauschale beschäftigt jetzt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Der Zweite Senat prüft, ob die umstrittene Kürzung der Entfernungspauschale rechtmäßig war. Ein Urteil des höchsten deutschen Gerichts wird bis zum Ende des Jahres erwartet. Rund 15 Millionen Pendler warten mit Spannung auf die Entscheidung - sie könnten ihre Fahrtkosten wieder steuerlich absetzen und damit ihre Steuerlast teils erheblich vermindern.
Europa -Pendlerpauschalen sehr unterschiedlich geregelt
Bundesfinanzhof -Pendlerpauschale verfassungswidrig
"Zankpauschale" - Immer wieder verändert und gekürzt
BVerfG prüft Rechtmäßigkeit
Die Karlsruher Richter sind vom Bundesfinanzhof sowie von den Finanzgerichten Niedersachsens und des Saarlands angerufen worden. Die halten die seit 2007 geltende Regelung für verfassungswidrig. Die Neuregelung verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und den Schutz vor Familie und Ehe. Darüber hinaus sei das Existenzminimum der Berufstätigen nicht gewährleistet, heißt es zur Begründung. Die deutsche Pendlerpauschale ist international weitgehend unbekannt.
Richter mahnen mehr Sachlichkeit an
Zu Beginn der mündlichen Verhandlung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch Sachlichkeit angemahnt. "Das Gericht würde sich freuen, wenn es zu einer rhetorischen Abrüstung käme", sagte der Vize-Präsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle. "Wir haben nicht zu entscheiden, ob die alte Pendlerpauschale wieder eingeführt werden soll oder nicht", betonte Voßkuhle.
Steinbrück verteidigt Pendlerpauschale
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) verteidigte die Abschaffung der Pauschale. "Die neue Bundesregierung stand vor der Situation eines verfassungswidrigen Haushalts", sagte Steinbrück. Zudem sei Deutschland angemahnt worden, "sich endlich europakonform zu verhalten" und die Defizitkriterien einzuhalten. Die Bundesregierung habe auf die Verschuldungsspirale reagieren müssen. Daran habe sich bis zum heutigen Tag nichts geändert. "Die Mehrheit der Pendler ist nie in den Genuss der alten Pendlerpauschale gekommen", betonte Steinbrück. Nach Angaben seines Hauses sind 16 von 27 Millionen Arbeitnehmern
nicht von der Neuregelung betroffen.
Ministerium erwartet Bestätigung der Kürzung
Das Bundesfinanzministerium erwartet, dass die Karlsruher Richter die Kürzung bestätigen werden. Bis zu dem zum Jahresende erwarteten Urteil blieben Steuerbescheide auch ohne Antrag bezüglich der Pendlerpauschale vorläufig.
Gewerkschaften fordern sofortige Wiedereinführung
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte die Bundesregierung auf, noch vor dem Urteil des Gerichts die alte Pauschale wieder einzuführen. Damit solle der Schaden begrenzt werden, sagte Vorstandsmitglied Claus Matecki der "Frankfurter Rundschau" (Online- Ausgabe). CSU-Chef Erwin Huber betonte in den in Dortmund erscheinenden "Ruhr Nachrichten", seine Partei halte unabhängig vom Urteil der Karlsruher Richter an der Forderung nach einer Wiedereinführung der Pendlerpauschale fest.
Höhere Energiepreise erfordern höheren Kilometerbeitrag
Der Bund der Steuerzahler setzt sich darüber hinaus für eine Erhöhung des Kilometerbetrags von derzeit 30 auf mindestens 35 Cent ein. Als Grund nannte Verbandspräsident Karl Heinz Däke in der "Braunschweiger Zeitung" die gestiegenen Energiepreise.
Die ursprüngliche Pendlerpauschale
Früher konnten Arbeitnehmer mit der Pendlerpauschale Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuermindernd als Werbungskosten geltend machen - pro Arbeitstag 30 Cent pro Entfernungskilometer. Lagen dadurch die Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Freibetrag, so führte dies zu einer weiteren Minderung der Steuerlast. CDU, CSU und SPD hatten die Pauschale zum 1. Januar 2007 grundsätzlich abgeschafft.
Rund 15 Millionen Pendler betroffen
Mit der Abschaffung der Pauschale wurde als Neuregelung das so genannte Werkstorprinzip eingeführt. Danach gelten Kosten, die Arbeitnehmern außerhalb des "Werkstors" entstehen, als Privatsache. Für Fernpendler wurde aber eine Härtefallregel eingeführt: Vom 21. Entfernungskilometer an sind 30 Cent pro Kilometer weiterhin steuerlich als Werbekosten absetzbar. Die Zahl der Betroffenen, die nun keine Fahrtkosten mehr steuerlich geltend machen können, wird auf 15 Millionen Pendler geschätzt. Der Staat spart so 2,5 Milliarden Euro pro Jahr.
BFH: Neuregelung verfassungswidrig
Im Februar 2007 kam das Finanzgericht Niedersachsen und einen Monat später auch das Finanzgericht des Saarlandes zu der Auffassung, die Neuregelung sei verfassungswidrig. Dem schlossen sich im Januar auch die obersten deutschen Finanzrichter beim BFH in München an. Nach Überzeugung der Gerichte führt die Neuregelung zu einer Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer. Insgesamt vier Fälle legten die Gerichte deshalb dem Bundesverfassungsgericht vor, die nun gemeinsam in Karlsruhe verhandelt werden.
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Werkstorprinzip ist nicht konsequent umgesetzt worden
Einmütig argumentieren die Gerichte, die Wegekosten seien notwendig mit der Arbeit verbunden. Werde dies nicht berücksichtigt, sei der wichtige Grundsatz verletzt, die Einkommensteuer nach der Leistungsfähigkeit der Steuerzahler auszurichten. Bei geringem Lohn könne es sogar passieren, dass das zum Lebensunterhalt verbleibende Einkommen verfassungswidrig unter das Existenzminimum und den Sozialhilfesatz absinke. Zudem sei das Werkstorprinzip nicht konsequent umgesetzt worden, weil etwa die doppelte Haushaltsführung weiterhin steuermindernd anerkannt werde.
Mehrere 100 Euro Mehrbelastung pro Jahr
In allen Fällen führte die Neuregelung zu einer steuerlichen Mehrbelastung von mehreren hundert Euro im Jahr. Dazu gehört auch der Fall eines Bäckermeisters aus Baden-Württemberg, dem mit einer einfachen Wegstrecke zu seinem Arbeitsplatz von 70 Kilometern nicht einmal ein Umzug helfen würde, weil seine Frau täglich in genau die entgegengesetzte Richtung pendelt. Der Bundesfinanzhof betonte in einem seiner Urteile, in solchen Fällen sei auch das "verfassungsrechtliche Gebot zum Schutz von Ehe und Familie" verletzt.
Bund: keine "Ewigkeitsgarantie"
Ohne Erfolg hatte demgegenüber der Bund argumentiert, der Streit um die Pendlerpauschale sei rein politischer Natur. Der Pauschale komme weder Verfassungsrang noch eine "Ewigkeitsgarantie" zu. In zahlreichen anderen EU-Staaten sei die Berücksichtigung der Wegekosten zur Arbeit ähnlich eingeschränkt geregelt.
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Quelle: dpa-AFX
, AFP
, t-online.de