13.12.2008, 14:52 Uhr | mash
Mehr Geld in der Tasche durch die neue alte Pendler-Regelung (Foto: Imago)Nach der Rückkehr zur alten Regelung bei der Pendlerpauschale erhöht sich für viele Steuerzahler der zulässige Werbungskostenabzug. Daraus können sich im Einzelfall außerdem Ansprüche auf Kindergeld, Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie ergeben. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern in München aufmerksam.
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Quelle: dpa-tmn , t-online.de
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