31.03.2008, 11:27 Uhr | AFP / T-Online
Rückkehr zur alten Pendlerpauschale? (Foto: Archiv) In der Bundesregierung wird offenbar damit gerechnet, dass die Pendlerpauschale in der jetzigen Form keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben wird. Das schreibt die "Bild"-Zeitung. Offiziell steht die Regierung weiter zu ihrer Regelung. #
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Jetzige Regelung gilt in Berlin offenbar als "unlogisch"
Intern kursiere aber eine Einschätzung zwischen dem Justiz-, dem Finanz- und dem Wirtschaftsministerium, wonach die Position der Regierung vor Gericht "zweifelhaft" sei, so die "Bild" am Montag. Grund: Die geltende Unterscheidung zwischen Nicht-Absetzbarkeit der Fahrtkosten bis 20 Kilometer Strecke und Absetzbarkeit der Wegstrecke oberhalb von 20 Kilometern sei "nicht logisch". Das Bundesfinanzministerium berechne schon Alternativmodelle.
Fahrtkosten aktuell keine Werbungskosten mehr
Seit Anfang 2007 gelten Fahrtkosten zum Arbeitsplatz nicht mehr als so genannte Werbungskosten. Die Finanzämter erkennen seitdem nur noch die Kosten ab dem 21. Entfernungskilometer als Härte steuermindernd an.
Regelung als verfassungswidrig eingestuft
Der Bundesfinanzhof bewertete die Regelung im Januar als verfassungswidrig und legte sie dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Eine Wiederherstellung der alten Pauschale würde den Bundeshaushalt laut dem Zeitungsbericht 2,5 Milliarden Euro kosten, eine Pendlerpauschale von 0,25 Euro ab dem ersten Kilometer rund 1,6 Milliarden Euro, eine Pauschale von 0,20 Euro rund 700 Millionen Euro.
Nicht zu früh freuen
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hatte für den Fall einer Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht allerdings schon angekündigt, dass eine dann zu beschließende neue Regelung den Bundeshaushalt nicht belasten dürfe. "Es sollte niemand frühzeitig triumphieren", so Steinbrück. Denkbar sind zwei Modelle: Entweder wird die Pendlerpauschale für alle komplett abgeschafft, oder sie gilt wieder ab dem 1. Kilometer, wird aber dafür deutlich herabgesetzt. Zuletzt hatte sich Bayerns CSU-Chef Erwin Huber wieder für die alte Regelung stark gemacht und sich dafür eine Abfuhr in Berlin geholt.
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