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Pendlerpauschale: Steinbrück und Koch gegen alte Regelung

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Steinbrück und Koch gegen alte Regelung

03.09.2008, 13:22 Uhr | oca

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Rechtmäßigkeit der Pauschale. (Foto: dpa) Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Rechtmäßigkeit der Pauschale. (Foto: dpa)Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) haben sich vehement gegen eine Rückkehr zur alten Pendlerpauschale ausgesprochen. In einem gemeinsamen Gastbeitrag für die "Süddeutsche Zeitung" schrieben sie, alle finanz-, sozial- und umweltpolitischen Überlegungen sprächen gegen eine Wiedereinführung der "Subvention". Dr. Heinz Däke, Präsident des Steuerzahlerbundes, wies darauf hin, die Argumentation des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Kenntnis zu nehmen. In einer Entscheidung vom Januar 2008 haben die Richter des BFH festgestellt, dass es sich bei den Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeitsstätte ganz klar um Werbungskosten handelt und nicht um eine Subvention, sagte Däke.


Ratgeber-Die fünf wichtigsten Antworten zur Pendlerpauschale
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Der Verbraucher stünde am Ende mit leeren Händen da

Vor allem die bayerische CSU fordert die Rückkehr zur alten Regelung. Steinbrück und Koch halten dem entgegen, dass sich der weltweite Preisanstieg bei Benzin und Heizöl durch die Rückkehr zur alten Pauschale nicht abmildern lasse. "Die Erwartung vieler Menschen, der Staat könne quasi als Puffer globale Marktentwicklungen dauerhaft von ihnen fernhalten oder auch nur korrigieren, ist ein Irrglaube", heißt es in dem Beitrag. "Wenn wir jetzt über steuerliche Maßnahmen in die globale Preissetzung eingreifen, würde dies nur die Gewinne der Ölförderländer und der Öl verarbeitenden Industrie erhöhen. Der Verbraucher stünde am Ende mit leeren Händen da und die Staatskasse wäre auch noch geplündert."



Mehreinnahmen fördern gezielt Zukunftsbereiche

Beide Politiker wiesen den Vorwurf zurück, die Abschaffung der Entfernungspauschale sei sozial ungerecht. Vielmehr gebe es Härtefallregelungen für Fernpendler, für Familienheimfahrten und für Behinderte. Zudem würden mit den jährlichen Mehreinnahmen von etwa 2,5 Milliarden Euro gezielt politische Zukunftsbereiche wie Bildung, Forschung und Entwicklung sowie die Infrastruktur gefördert. Darüber hinaus sprächen umwelt-, energie- und verkehrspolitische Ziele gegen die Wiedereinführung der Subvention.

Entscheidung am 10. September

Die Pauschale war zum 1. Januar 2007 abgeschafft worden. Seither können nur noch Fernpendler vom 21. Kilometer an ihre Kosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz steuermindernd geltend machen. Am 10. September will das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der neuen Regelung verhandeln.

Mehr zum Thema:
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Quelle: dpa-AFX , t-online.de

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