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Pendlerpauschale: Wie Berufspendler zur Steuererstattung kommen

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Wie Pendler an ihre Rückerstattung kommen

10.12.2008, 11:05 Uhr | mash

Pendlerpauschale - Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (Foto: dpa) Pendlerpauschale - Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (Foto: dpa)Die Kürzung der Pendlerpauschale zum 1. Januar 2007 ist laut Bundesverfassungsgericht nicht verfassungsgemäß. Das hat Konsequenzen für viele Pendler - sie bekommen Geld vom Fiskus zurück. Darüber hinaus kündigte das Bundesfinanzministerium an, dass vom 1. Januar 2009 an die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz wieder ab dem ersten Kilometer absetzbar sein werden. Was bedeutet das konkret für den Steuerzahler? #

Video -Millionen Pendler haben wieder ein Recht auf Steuerrabatte
Europa - Pendlerpauschalen sehr unterschiedlich geregelt
"Zankpauschale" - Immer wieder verändert und gekürzt

Alte Pauschale gilt rückwirkend weiter

Vorerst gilt die alte Pauschale weiter, und das sogar rückwirkend. Das heißt: Pendler können für die Jahre 2007 und 2008 Fahrtkosten von 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen, und zwar ab dem ersten Kilometer der Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Berücksichtigt werden wie zuvor nur die vollen Kilometer der einfachen Entfernung. Damit sind Hin- und Rückfahrt abgegolten.



Vorläufigkeitsvermerk: Rückzahlungen erfolgen automatisch

Laut dem Bund der Steuerzahler wird das Bundesministerium für Finanzen in Kürze eine Anweisung an die Finanzämter erlassen, die von Amts wegen zu veranlassenden Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten. Die Steuerzahler erhalten dann automatisch die zuviel gezahlten Steuern zurück. Sie müssen keinen Antrag für eine Nachzahlung stellen. Allerdings sollten die Pendler prüfen, ob sie ihre Strecke zum Arbeitsplatz korrekt angegeben haben.

Beispielrechnung

Angenommen, der Arbeitnehmerpauschalbetrag ist schon durch andere Werbungskosten voll ausgeschöpft, die Strecke zum Arbeitsort beträgt 20 Kilometer und die Arbeitszeit beträgt 220 Arbeitstage. Dann sinkt das zu versteuernde Einkommen, also die steuerliche Bemessungsgrundlage, für den Arbeitnehmer um 1320 Euro. Er müsste dann rund 350 Euro (je nach individuellem Grenzsteuersatz) weniger Steuern zahlen.



Keine Angaben zur Arbeitsplatz-Entfernung gemacht?

Wer in seiner Steuererklärung 2007 im Vertrauen auf die Gesetzesänderung keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht hat, kann dies dem Finanzamt mitteilen. Das betrifft auch Arbeitnehmer, die nur die Entfernung ab dem 21. Kilometer angegeben hatten. "Das Finanzamt wird dann von Amts wegen die Änderung der Steuerfestsetzung für 2007 veranlassen," sagt der Bund der Steuerzahler.

Was muss ich in meiner Steuererklärung für 2008 angeben?

Die Steuererklärung für 2008, die im Lauf des kommenden Jahres gemacht werden muss, funktioniert wie früher. Jeder Steuerzahler darf also 30 Cent pro Kilometer für den kompletten Arbeitsweg (einfache Strecke) als Werbungskosten eintragen. Auch für 2009 wird laut Finanzministerium alles beim Alten bleiben. Für die Jahre danach gibt es derzeit keine Garantie. Womöglich kommt dann ein neuer Anlauf zur Änderung.



Bei der Eintragung von Freibeträgen ändert sich nichts

Wer sich einen Freibetrag für seinen Arbeitsweg auf der Lohnsteuerkarte für 2009 eintragen lassen will, kann das wie früher tun. Der Freibetrag sorgt dafür, dass die Pendlerpauschale mit dem Monatslohn auf dem Konto landet und nicht im folgenden Jahr über die Lohnsteuererklärung zurückgeholt werden muss.

Wo kann sich das Urteil sonst noch auswirken?

Beim Kindergeld. Wenn Kinder selbst mehr als 7680 Euro im Jahr verdienen, entfällt das Kindergeld. In einigen Fällen wird sich das Einkommen der Kinder durch die volle Pendlerpauschale so verringern, dass es wieder unter diese Grenze sinkt.

Steuerrückzahlung vielleicht noch im ersten Quartal 2009

Die Finanzämter sollen zu viel gezahlte Steuern für 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des nächsten Jahres zurück überweisen, erklärten am Dienstag Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU). "Wir erwarten, dass so bis zu 3 Milliarden Euro schon in den Monaten Januar bis März zusätzlich bei den rund 20 Millionen Pendlern ankommen könnten." Laut Steuergewerkschaft dürfte es wegen des Verwaltungsaufwands aber eher bis Mai dauern.

Steuerrückzahlung dürfte Konsum anschieben

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erwartet von den Milliarden-Rückzahlungen einen Schub für den Konsum. In Warschau sagte Merkel: "Ich halte es für absolut richtig, dass wir das Geld angesichts der Wirtschaftslage jetzt den Menschen direkt zurückgeben." SPD- Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier bekräftigte: "Wir werden nicht zusätzlich sparen, in der Krise keine Steuern erhöhen, genauso wenig wie wir Sozialleistungen kürzen."

Mehr zum Thema:
Pendler-Pauschale - Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Steuererklärung - Das müssen Sie für 2008 beachten
Quiz - Wie gut kennen Sie das Steuersystem
Fotoserie - Spektakuläre Steuerprozesse


Quelle: AFP , t-online.de

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