02.11.2009, 11:27 Uhr | dpa/tmn
Einsicht in Personalakte nicht für Ex-Mitarbeiter. (Foto: Imago)
Wen interessiert es nicht, was in seiner Personalakte stehen könnte? Zumal dann, wenn man das Unternehmen verlässt und vielleicht sogar noch nicht mal im Guten. Doch wer durchsetzen will, dass er seine Personalakte nach dem Austritt aus der Firma einsehen möchte, hat schlechte Karten. Das entschied zumindest das Landesarbeitsgericht München (Az.: 11 Sa 460/08).
Denn ehemalige Arbeitnehmer haben in der Regel keinen Anspruch auf Einsicht in ihre Personalakte beim früheren Arbeitgeber. Der Grund dafür sei, dass sie dann üblicherweise auch keinen Anspruch mehr darauf haben, eine zu Unrecht erteilte Abmahnung aus der Personalakte entfernen zu lassen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin.
In dem Fall hatte ein ehemaliger Büroleiter nach dem Ende seines Arbeitsverhältnisses Einsicht in seine Personalakte verlangt. Als Grund gab er an, dass der Arbeitgeber ihm zuvor Illoyalität vorgeworfen habe. Er müsse wissen, welche Sachverhalte damit gemeint seien, um gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten zu können.
Das Gericht sah das anders. Im bestehenden Arbeitsverhältnis hätten Arbeitnehmer grundsätzlich zwar Anspruch auf Einsicht in die Personalakte. Nach dem Ausscheiden aus dem Job entfalle dieser Anspruch nach Abwägung der beiderseitigen Interessen in der Regel.
Eine Ausnahme sei, wenn objektive Anhaltspunkte vorliegen, dass die Abmahnung dem Arbeitnehmer auch dann noch schaden kann - etwa, falls sie ihm Arbeitszeugnis vorkommt oder der Chef Dritten von ihr erzählt. Beides treffe in diesem Fall aber nicht zu.
dpa/tmn
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Acht Flaschen 2007er San Martino plus Dekanter jetzt für nur 49,- € statt 78,10 €. von Hawesko
Testsieger-Patronen für Marken-
drucker im TÜV-geprüften Online-
Shop kaufen. mehr
24,6 cm Tablet-PC mit Android 4.0, 1 GHz Prozessor inkl. Ledertasche für nur 229,- €. bei euronics
Für einen klaren Durchblick: Lese-
brillen, Komplettbrillen u.v.m. zu top Preisen! bei optikplus.de
Verpatzter Börsenstart ist der Grund für die Sammelklage. zum Video