25.03.2011, 13:28 Uhr | bv
Pfändung: Konto an der Kette (Foto: imago) (Quelle: imago)
Die Verbraucherzentralen haben Banken und Sparkassen abgemahnt, weil sie für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zusätzliche Gebühren erheben. Das teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit. "Die Geldinstitute lassen sich dafür bezahlen, dass sie eine gesetzliche Pflicht erfüllen", sagte vzbv-Chef Gerd Billen. Insgesamt wurden 33 Institute abgemahnt. Von der Bundesregierung forderten die Verbraucherschützer eine gesetzliche Klarstellung.
Jeder Bankkunde hat das Recht, eines seiner Girokonten in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Dann sind automatisch 985,15 Euro seines Einkommens vor Pfändung geschützt. Die Verbraucherzentralen berichten, die Kunden müssten für die Umstellung teils hohe Gebühren zahlen und außerdem oft auf wichtige Kontofunktionen verzichten.
Im Einzelnen mahnte der vzbv extra Kontogebühren von bis zu 15 Euro monatlich ab, höhere Preise für einzelne Leistungen oder eingeschränkte Kontoführungsfunktionen wie Onlinebanking und Daueraufträge. 14 der abgemahnten Institute hätten inzwischen die geforderten Unterlassungserklärungen abgegeben, hieß es. Teilweise liefen die eingeräumten Fristen noch.
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Der vzbv wies darauf hin, dass nicht abgemahnte Banken und Sparkassen auch nicht verpflichtet seien, ihre Gebühren zu ändern. Deshalb solle Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im Gesetz "unmissverständlich festschreiben, dass die Kunden nach der Umstellung auf ein P-Konto nicht mehr bezahlen müssen als vorher", sagte Billen. Ende des Jahres laufe der herkömmliche Pfändungsschutz aus. Dann brauche jeder von Pfändung betroffene Verbraucher ein P-Konto.
Nach Angaben der Verbraucherschützer haben bereits fünf Gerichte entschieden, dass Geldinstitute für das P-Konto keine zusätzlichen Gebühren erheben dürfen. Die Urteile seien aber noch nicht rechtskräftig. Geklagt habe die Schutzgemeinschaft für Bankkunden.
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Zu den abgemahnten Banken gehören Commerzbank, Deutsche Bank, DKB, ING-Diba, Norisbank, PSD sowie verschiedene regionale Sparkassen und Raiffeisenbanken, darunter solche aus Bremen, Leverkusen, Paderborn und Darmstadt.
Bei einer Pfändung wurde bisher zunächst das gesamte Bankkonto blockiert. Der Verbraucher war so lange von der Benutzung ausgeschlossen, bis das zuständige Vollstreckungsgericht über den pfändungsfreien Betrag entschieden hatte. Mit dem P-Konto bleibt ein gewisser Betrag automatisch verfügbar, sodass beispielsweise die Miete gezahlt werden kann. Wer intakte Finanzen hat, sollte besser darauf verzichten, aus reiner Vorsorge ein P-Konto einzurichten. Denn es wird bei der Schufa eingetragen und ist damit bei Kreditanfragen für die Banken sichtbar. Der Schufa-Eintrag ist notwendig, weil nur ein P-Konto pro Person zulässig ist.
Quelle: t-online.de
Leopold schrieb:
am 23. Mai 2012 um 15:48:49
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Pfändung P-Konto
Auch ein P-Konto bietet keinen optimalen Schutz, wenn die Bank - hier Sparkasse MM-LI-MN - ihre eigenen - gesetzwidrigen -
Berechnungsmethoden anwendet (Pfändung von Geldern unterhalb des eigentlich pfändungsgeschützten Sockelbetrages).
Machen aber auch andere Banken/Sparkassen so ...
Siehe dazu Bericht bei Frontal21(ZDF) vom 08.05.12 unter dem Titel
"Banken plündern Konten von klammen Kunden"
(ist dort in der Mediathek zu finden - Kurzlink dazu www.doiop.com/frontal21
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bork schrieb:
am 7. August 2011 um 16:59:21
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p-konto
Nachdem der Steuerzahler die Banken gerettet hat, müßten diese nun alle kleinlaut sein und jeden ein p-konto ohne gebühren anbieten
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Ronnie schrieb:
am 2. Mai 2011 um 07:56:44
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P-Konten
Jeder kann einmahl in so eine Situation kommen, dass er - auch unverschuldet - gepfändet wird. Deshalb sollte man auch wenigstens
über soviel verfügen können, dass Notwendiges wie Miete usw. bezahlt werden können. Auch als Selbständiger
kann so etwas passieren, weil dieser mit seinem gesammten Vermögen haftet.
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