09.02.2012, 13:13 Uhr | dpa
Wenn es nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums geht, soll Langsamkeit demnächst bestraft werden. Nach einem Referentenentwurf zur Pflegereform sollen gesetzlich versicherte Pflegebedürftige, die länger als fünf Wochen auf den Bescheid ihrer Kasse warten, für jeden Tag Verzögerung zehn Euro erhalten.
"Das Ziel ist, dass die Versicherten schnell einen Bescheid bekommen", sagte eine Sprecherin von Minister Daniel Bahr (FDP). "Noch immer gibt es Fälle von Fristüberschreitungen zum Nachteil der Antragsteller", heißt es in dem Entwurf.
Aus einer Statistik des für die Begutachtung zuständigen Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geht hervor, dass fast jeder dritte Antrag nicht innerhalb von vier Wochen bearbeitet wird. Da unter anderem noch der Versand hinzukommt, gehen Experten davon aus, dass in vielen dieser Fälle die Fünf-Wochen-Frist überschritten wird.
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Zudem sollen die Pflegekassen neben dem MDK auch andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung von Pflegebedürftigkeit beauftragen können. Auch das soll eine Beschleunigung bringen. Insgesamt soll die Begutachtung weniger den Charakter eines bürokratischen Akts und mehr den einer Dienstleistung für die Versicherten erhalten.
Unterdessen wurde bekannt, dass die Beratungsangebote für neu Pflegebedürftige in Deutschland weniger stark ausgebaut sind als dies mit der jüngsten Pflegereform 2008 geplant war. Damals wurde nach langem Streit in der großen Koalition der Startschuss für Pflegestützpunkte gegeben. Bedürftige und Angehörige sollten hier unkompliziert Anlaufstellen zur Beratungen und Begleitung finden.
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Wären die gewährten 60 Millionen Euro an Förderung voll verwendet worden, hätte es 1200 solcher Stützpunkte zwischen Ostsee und Alpen gegeben. Tatsächlich wurden bis zur jüngsten Erhebung im Juni nur in 353 Fällen solche Anlaufstellen gefördert oder geplante Stützpunkte geprüft. Das geht aus dem fünften Bericht der Regierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung hervor, der nun vom Bundestag veröffentlicht wurde.
Mit ihrer Reform wollen Union und FDP vor allem vielen der rund 1,2 Millionen Dementen unter die Arme greifen, die heute keine oder nur eine geringe Hilfe aus der Pflegeversicherung erhalten. In den verschiedenen Pflegestufen plant die Koalition höhere Leistungen zwischen 70 und 215 Euro. Pflegeverbände und Opposition werfen der Koalition vor, nach vollmundigen Ankündigungen viel zu wenig für die Betroffenen zu tun.
Noch keinen Zeitplan gibt es für die geplante steuerlich geförderte Zusatzversicherung für den Pflegefall. Dies war vor allem der FDP ein Anliegen. Bundesgesundheits- und Bundesfinanzministerium sind darüber in Verhandlungen. "Derzeit läuft die Abstimmung der Details der Förderung", sagte ein Sprecher des CDU-geführten Finanzressorts. "Zur Ausgestaltung der künftigen Regelung und zum Zeitplan sind deshalb noch keine belastbaren Angaben möglich."
Quelle: dpa , t-online.de
Klaus schrieb:
am 20. Februar 2012 um 14:17:15
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Dauer des Bescheides
Die Dauer, bis ein Bescheid erteilt werden kann, hängt einzig und allein von der Bearbeitungsdauer beim MDK ab. Wenn
dort der Antrag trotz mehrfacher Erinnerung monatelang nicht bearbeitet wird, kann keine Bewilligung erfolgen. soll dann der MDK die 10 € täglich zahlen?
Übrigens, für den Beginn der Leistung ist immer der Antragseingang maßgebend - da heißt durch eine längere Bearbeitungsdauer gehen zumindenst keine Leistungen verloren!
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Fahnder schrieb:
am 9. Februar 2012 um 13:29:04
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Pflegebescheid
Habe dies in Sachsen selbst erlebt. 95 (Fünfundneunzig!) Tage nach Antragstellung Stufe II erfolgte "Begutachtung"
durch MDK. Die beuftragte Person stellte die Fragen immer so, daß sie mit "ja" beantwortet werden sollten, obwohl Mutter fast keine Tätigkeiten mehr verrichten konnte. Ich brach die "Begutachtung" ab, wies die Personen aus dem Haus und brachte Mutter ins Krankenhaus. Nach 2 Wochen hatte sie Pflegestufe III beim ASB.
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sauerland schrieb:
am 9. Februar 2012 um 12:42:48
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geplapper von Politikern
eigentlich ist es nach dem Grundgesetz die Aufgabe des Staates, Demenzkranke von Profis pflegen zu lassen und nicht
diese Aufgabe an die Angehörigen abzuwälzen. Wie lange soll diese Arbeit ein Mensch gesundheitlich aushalten, wenn er 24 Std. als Aufpasser agieren muss, neben allen anderen Dingen der Pflege wie Kochen, Essen, Waschen, Putzen, Spaziergänge etc.. Aber die Angehörigen lassen sich das ja auch gefallen und Klagen sich nicht vor Gericht durch alle Instanzen, wie Politiker bzw unser BP.
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