01.12.2010, 13:36 Uhr | t-online.de/business
Popcorn-Kündigung: Studentin darf weiterarbeiten. (Foto: imago) (Quelle: imago)
Spannung im Gerichtssaal statt im Kinosaal: Hat sie Getränke oder Popcorn gratis ausgegeben oder nicht? Die Mitarbeiterin eines Darmstädter Kinos hat sich erfolgreich gegen ihre fristlose Kündigung gewehrt. Der Kinobetreiber hatte ihr vorgeworfen, Waren nicht ordnungsgemäß abgerechnet zu haben. Das Arbeitsgericht Darmstadt hat den Rauswurf nun gekippt. Wir erläutern Ihnen den Fall.
Der Kinobetreiber hatte laut fr-online.de behauptet, dass die Studentin im Februar 2010 zwei Getränke an eine Kollegin herausgegeben und nicht verbucht beziehungsweise abkassiert hatte. Dagegen stehen die Aussage der Studentin sowie die Darstellung dreier Zeugen. Diese erklärten vor Gericht, dass die 26-Jährige lediglich so genanntes Mitarbeiter-Popcorn - das zwar verbucht, aber nicht bezahlt werden muss - ausgegeben habe.
Die Richter hoben jetzt nach Angaben von fr-online.de die Kündigung auf: Die Mitarbeiterin müsse weiterbezahlt werden. Die Begründung: Im vorliegenden Fall stehe zwar Aussage gegen Aussage. Beweise müsse allerdings derjenige erbringen, der die Kündigung ausspreche. Das sei hier nicht überzeugend geschehen. Denn die widersprüchlichen Aussagen konnten bis zum Ende des Prozesses nicht aufgelöst werden.
Direkt nach ihrer Kündigung hatte die Studentin der Wirtschaftsmathematik laut stern.de vermutet: "Die wollten mich loswerden". Sie gelte als unbequem, da sie die treibende Kraft gewesen sei, als ein Betriebsrat installiert wurde. Sie ist der Überzeugung, dass die Geschäftsleitung sie seitdem "auf dem Kieker" habe.
Der Anwalt des Kinobetreibers hatte noch vor der Verhandlung betont, dass es nicht um den Warenwert, sondern um das verlorene Vertrauen gehe. Der Kinobetreiber hatte nach Informationen von stern.de zudem noch eine zweite Kündigung hinterhergeschickt. Begründung diesmal: Die Studentin hätte Einkünfte über 600 Euro aus einem Praktikum verschwiegen.
Quelle: T-Online
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