14.10.2010, 08:37 Uhr | dpa / t-oline.de/business
Bagatellkündigung wegen falsch abgerechneten Popcorns (Foto: Imago)
Ein Kino in Darmstadt hat eine Mitarbeiterin fristlos und mit Einsatz des Sicherheitspersonals vor die Tür gesetzt, weil sie angeblich Popcorn nicht richtig abgerechnet und Getränke gratis ausgegeben hat. Doch die Frau wehrt sich jetzt vor dem Arbeitsgericht.
Das Darmstädter Kino in der Nähe des Hauptbahnhofs hat nach Darstellung der Gewerkschaft Ver.di einer Studentin wegen einer Bagatelle die Kündigung ausgesprochen. Der Arbeitgeber wirft der Mitarbeiterin vor, ein Getränk verschenkt und Popcorn nicht richtig abgerechnet zu haben, teilte Ver.di mit. Die Frau habe aber Zeugen dafür, dass sie sich ordnungsgemäß verhalten habe.
Die Studentin hat laut Ver.di aufgrund einer mündlichen Vereinbarung in dem Kino gearbeitet und zwischen 400 und 800 Euro verdient. Ihr stand wie jedem Mitarbeiter eine bestimmte Menge an kostenlosem Popcorn zur Verfügung. Nach dem angeblichen Getränke-und-Popcorn-"Diebstahl" soll nach Informationen der "Frankfurter Rundschau" der Kino-Chef den Sicherheitsdienst gerufen haben, um die Mitarbeiterin abführen zu lassen. Ihr wurde fristlos gekündigt.
Die junge Frau wehrt sich jetzt gegen den Rauswurf. Sie bestreitet der "Frankfurter Rundschau" zufolge die Vorwürfe. Ver.di-Sprecherin Anja Willmann erklärte gegenüber der Rundschau, die Geschäftsleitung des Kinos versuche, auf diese Weise Druck auf einzelne Beschäftigte auszuüben und damit die ganze Belegschaft einzuschüchtern. Der Arbeitgeber hingegen argumentierte demnach, die Studentin habe „aktiv Waren geklaut“ und so das Vertrauen ihres Arbeitgebers verletzt.
Besonders auffällig sei, dass sich die Studentin vor der Kündigung im Wahlvorstand bei der Betriebsratswahl engagiert habe, so Willmann im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau. Der Verdacht liege nahe, dass man "eine unliebsame Mitarbeiterin loswerden wollte". Der Fall erinnert die Gewerkschaftler an den der Berliner Kassiererin "Emmely".
Die hatte nach 31 Jahren ihre Stelle in einem Supermarkt verloren, weil sie zwei liegengebliebene Pfandmarken für 1,30 Euro eingelöst hatte. Nach mehreren Instanzen siegte sie vor dem Bundesarbeitsgericht, das ihre fristlose Kündigung aufhob. Für die Darmstädter Studentin ist ein Termin vor dem Arbeitsgericht Darmstadt für den 23. November geplant.
dpa / t-oline.de/business
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