Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Home > Wirtschaft >

Jobs

...

Populäre Vertragsirrtümer

Die Geschäftsführerkündigung

Genau wie Arbeitnehmer schließen Geschäftsführer Anstellungsverträge ab. Das führt oft zum Glauben, mit dem Unterzeichnen des Vertrages könnten sie ihr Amt wirksam ausüben. Ein teurer Irrtum. Denn sowohl für die Bestellung des Geschäftsführers als auch für dessen Abberufung ist ein Gesellschafterbeschluss notwendig. Der Anstellungsvertrag regelt nur die Gestaltung dieses Verhältnisses, beispielsweise Vergütung oder Altersvorsorgeleistungen.

Zwei mögliche Folgen kann der Irrtum haben: Wird der Geschäftsführer ohne Gesellschafterbeschluss gekündigt, kann er weiter die Geschäfte führen. Teuer kann es auch in der umgekehrten Konstellation werden: Liegt ein Gesellschafterbeschluss vor, aber keine Kündigung des Arbeitsvertrags, kassiert der längst abgesetzte Geschäftsführer weiterhin Gehalt. (Quelle: ftd.de)



Inhalt versenden Versenden
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

Inhalt verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel gefallen hat.

 

Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige