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Porsche und VW auf Einigungskurs im Streit um Mitbestimmung

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Mitbestimmungsstreit: Porsche und VW auf Einigungskurs

28.01.2008, 10:25 Uhr | dpa-AFX/ T-Online

Die Logos von Porsche und Volkswagen (Foto: dpa) Die Logos von Porsche und Volkswagen (Foto: dpa) Beim Konflikt um die Mitbestimmung bei Europas größtem Autokonzern zeichnet sich eine Lösung ab. Nach der Übernahme von Volkswagen durch Großaktionär Porsche hatten die Zuffenhausener eine neue konzernübergreifende Holding gegründet. Im Holding-Betriebsrat sollten beide Firmen mit der gleichen Anzahl von Arbeitnehmern vertreten sein. Dagegen liefen die VW-Betriebsräte Sturm, da sie weitaus mehr Beschäftigte vertreten als Porsche. Zuletzt hatten die VW-Arbeitnehmervertreter sogar gegen Porsche geklagt. Nun könnte es in letzter Minute zu einer außergerichtlichen Einigung kommen.

Themenüberblick - Volkswagen und Porsche

Mehr Betriebsräte für VW
Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Focus“ lenkte die Porsche-Seite ein und stellt mehr als 30 Betriebsratsposten für VW in Aussicht. Ursprünglich sollte VW so wie Porsche nur je 20 Sitze erhalten. Zudem dürften die Wolfsburger künftig ihre bisherigen Gremien wie den Welt- und Europa-Betriebsrat behalten. Bereits auf der Hauptversammlung des Stuttgarter Sportwagenbauers am vergangenen Freitag war aus Porsche-Kreisen deutlich gemacht worden, dass man eine Gerichtsverhandlung möglichst vermeiden wolle.

Entscheidung am Montag?
Laut "Focus" wollen die Spitzen der beiden Autobauer noch an diesem Montag zu einem entscheidenden Treffen zusammenkommen, um eine juristische Auseinandersetzung abzuwenden. Die Zeit drängt, denn schon am 13. Februar soll das Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Ludwigsburg beginnen. Nach Angaben von "Focus" sei aber VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh jederzeit bereit, die Klage kurzfristig zurückziehen, falls Porsche Zugeständnisse macht. Eine Porsche-Sprecher bestätigte den Termin nicht, sagte aber, dass zwischen den beiden Autobauern Gespräche über eine Einigung vor dem Gerichtstermin liefen.


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Quelle: t-online.de

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