Geldsegen für Deutsche Post (Foto: dpa)Die Deutsche Post erhält vom Bund rund eine Milliarde Euro zurück. Das ergibt sich aus einem EU-Urteil, in dem die Europäische Kommission der Post unterlag. Aufgrund einer sechs Jahre alten Entscheidung der Kommission hatte die Post 572 Millionen Euro vermeintlich unerlaubter Beihilfen an den Bund zurückzahlen müssen. Dieses Geld kann sie jetzt wieder einfordern - die Summe ist nach Angaben der Post inklusive Zinsen auf rund eine Milliarde Euro angewachsen. Die Bundesregierung hat das Urteil begrüßt und will die Summe aus dem laufenden Haushalt finanzieren. Die EU-Kommission hat noch nicht entschieden, wie sie weiter vorgehen will.
Brüssel hatte dem früheren Staatsmonopolisten vorgeworfen, er habe im Paketdienst über Jahre hinweg unzulässig mit Dumpingpreisen agiert und damit die Wettbewerber benachteiligt. Die Verluste von 572 Millionen Euro seien dann mit Beihilfen ausgeglichen worden, die der Deutschen Post von der Bundesrepublik Deutschland - etwa über das Briefmonopol - gegeben worden seien, weshalb das Geld zurückzuzahlen sei. Die Post hatte gegen diese Entscheidung der EU-Kommission 2002 geklagt.
Kommission wies Vorwürfe nicht ausreichend nach
Das EU-Gericht erster Instanz in Luxemburg warf der Kommission nun vor, die Wettbewerbshüter hätten nicht geprüft, ob die staatlichen Zahlungen die Mehrkosten der Post für die Aufrechterhaltung ihres öffentlichen Auftrages tatsächlich überstiegen. Die Kommission habe deshalb ihre Vorwürfe nicht ausreichend nachgewiesen.
Post erwartet Geld "sofort"
Das Geld müsse vom Bund "sofort" und "automatisch" kommen, sagte eine Post-Sprecherin in Bonn. Einschließlich Zinsen belief sich die 2002 tatsächlich gezahlte Summe nach Angaben der Post auf 907 Millionen Euro. "Abhängig von der Klärung weiterer Fragen rund um das Cash-Management des Unternehmens sollten die Mittel vorzugsweise für eine Auszahlung an die Aktionäre vorgesehen werden", teilte die Post mit.
Geld kommt aus dem laufenden Bundeshaushalt
Die Bundesregierung hat das Urteil trotz hoher Haushaltsbelastungen begrüßt. Mit der Entscheidung der EU-Richter sei die deutsche Rechtsauffassung bestätigt worden, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Die Rückzahlung des Bundes an die Post AG werde im laufenden Haushalt aufgefangen. Die Belastung sei eine Gegenbuchung zu einer Entlastung, die der Bund gar nicht gewollt habe, hieß es im Finanzministerium. Die Post bekomme das Geld zurück, was ihr auch aus Sicht der Bundesregierung zugestanden habe.
Unterbrecher 70-Tage
Brüssel denkt über Reaktion nach
Die unterlegene Kommission kann jetzt innerhalb von zwei Monaten Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen, hat aber noch nicht entschieden, ob sie das Urteil anficht. Das sagte der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes: "Wir sehen uns das Urteil genau an."
Untersuchung gegen Post geht weiter
Die Kommission setze ihr neue, im September 2007 begonnene Untersuchung zu Beihilfen für die Deutsche Post fort. "Wir werden dabei das Urteil des EU-Gerichts berücksichtigen." Die Kommission untersucht derzeit, ob die Post seit 1989 zuviel Unterstützung vom Staat bekam; es droht dabei nach früheren Angaben eine riesige Rückzahlung, die aber bisher noch nicht beziffert wurde.