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Post-Mindestlohn ist rechtswidrig

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Post-Mindestlohn ist rechtswidrig

18.02.2010, 13:19 Uhr | dpa, dpa-AFX

Briefträger des Postkonkurrenten Pin AG (Foto: imago)Briefträger des Postkonkurrenten Pin AG (Foto: imago)Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Post-Mindestlohn für rechtswidrig erklärt. Es gab damit den Klagen mehrerer privater Konkurrenten der Deutschen Post wie der PIN Mail AG und eines Arbeitgeberverbandes statt. Nach dem Urteil sind die Mindestlöhne für die nach Ver.di-Angaben rund 200.000 Beschäftigten der Postdienstbranche nicht mehr verbindlich.


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Postmindestlohn seit 2008 in Kraft

Der seit 2008 geltende Post-Mindestlohn war zwischen der Gewerkschaft Ver.di und dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste ausgehandelt worden. Er liegt zwischen 8,00 Euro und 9,80 Euro pro Stunde für Briefträger. Ausgehend vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz übertrug das Bundesarbeitsministerium den Mindestlohn auf weite Teile der Postbranche.

Postkonkurrenten befürchteten Wettbewerbsnachteile

Die Postkonkurrenten reagierten auf den damaligen Beschluss mit harscher Kritik. Die privaten Post-Konkurrenten argumentierten, dass das Niveau des Mindestlohns für sie existenzgefährdend sei. Sie hatten mit der Gewerkschaft der neuen Brief- und Zustelldienste einen eigenen Mindestlohn von 6,50 Euro (Ost) und 7,50 Euro (West) vereinbart. Ihr Argument, dieser Tarifvertrag dürfe nicht einfach mit der Post-Mindestlohnverordnung "weggewischt" werden, spielte vor dem Bundesverwaltungsgericht letztlich keine Rolle mehr.

Beteiligungsrechte der Kläger verletzt

Letztendlich scheiterte der Postmindestlohn wegen eines Formfehlers vor Gericht: Es sei versäumt worden, den Post-Konkurrenten die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben, urteilte der 8. Senat. Damit seien sie in ihren Beteiligungsrechten verletzt worden. (Aktenzeichen: Bundesverwaltungsgericht 8 C 19.09)

Ministerium bedauert Urteil

Das Bundesarbeitsministerium bedauerte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Post-Mindestlohn, zeigte sich aber dennoch über die höchstrichterliche Klärung. Sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorlägen, werde man "die erforderlichen Konsequenzen ziehen", heißt es in einer Erklärung des Bundesarbeitsministeriums vom Donnerstag in Berlin.

Zustimmung von Arbeitgebern,

Die Arbeitgeber begrüßten dagegen das Urteil und sprachen von einem "Sieg für den Wettbewerb". Der Präsident des ebenfalls von Post-Wettbewerbern getragenen Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste (AGV-NBZ), Florian Gerster, das Urteil bringe Rechtssicherheit für die Unternehmen und bedeute "grünes Licht für die Schaffung neuer Arbeitsplätze".

Kritik von Ver.di

Die Gewerkschaft Ver.di bedauerte die Entscheidung. Zugleich forderte Ver.di die Bundesregierung dazu auf, die gerügten Formfehler zu beheben und erneut einen Postmindestlohn festzusetzen. Dieser gewährleistete einen Lebensunterhalt ohne ergänzende Hartz-IV-Leistungen. Falls die neue Bundesregierung eine Nachfolgeregelung verweigere, müsse sie sich den Vorwurf gefallen lassen, "die Beschäftigten im liberalisierten Briefmarkt der Ausbeutung auszuliefern und Steuergelder für unsinnige Sozialsubventionen hinauszuwerfen".

Verordnung läuft am 30. April aus

Die vom Gericht verworfene Verordnung läuft ohnehin am 30. April aus. Wie es danach mit dem umstrittenen Mindestlohn weitergeht, ist offen. Auch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde zwischenzeitlich geändert.

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Quelle: dpa-AFX , dpa , t-online.de

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Kommentare (107)

zum Forum

Thema: "Post-Mindestlohn ist rechtswidrig"

blinker schrieb: am 31. Januar 2010 um 09:34:32
(0) (0) Gratwanderung
Mit dem Mindestlohn ist es schon eine Gratwanderung, zum Einen muss ein Wettbewerb herschen, zum Anderen muss der Mensch von
seiner Vollzeittätigkeit ordentlich leben können. Warum Mindestlohn, um eben den Aspekt des ordentlichen Lebens erfüllen zu können. Doch bei Absprachen der Branchen kann man den Wettbewerb auch verzerren (siehe Zeitarbeit), in dem man das Lohngefüge allgemein niedrig hält. Dann ist es kein Wettbewerb mehr, sonder Verstoß gegen das Kartellgesetz.
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Adelheit schrieb: am 29. Januar 2010 um 18:02:12
(0) (0) Antike
Gefällt mir, die Antike. Da gab es keine Unterstützung für Arbeitslose.Trotzdem ist man da klargekommen. Auch heute noch gibt es
viele Länder, wo es kein Sozialsystem gibt und klappt alles wunderbar und der Druck, Arbeit zu suchen entsteht ganz von selber aus der Natur heraus. Find ich gut.
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Philosoph schrieb: am 29. Januar 2010 um 15:11:36
(0) (0) an Joker
Gut, wenn Joker die Antike ranzieht, wo solche Systeme "mit Recht" zerfallen, so möchte ich darauf hinweisen, das in dieser Zeit
keine Unterstützung für die Arbeitsunwilligen gezahlt wurde, die konnten sehen, wie sie zurecht kamen. Also, Ihren Worten nach gehört auch dann das Sozailsystem abgeschafft. Oder, was gibt es dafür für eine Ausrede??
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