18.02.2010, 13:19 Uhr | dpa, dpa-AFX
Briefträger des Postkonkurrenten Pin AG (Foto: imago)Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Post-Mindestlohn für rechtswidrig erklärt. Es gab damit den Klagen mehrerer privater Konkurrenten der Deutschen Post wie der PIN Mail AG und eines Arbeitgeberverbandes statt. Nach dem Urteil sind die Mindestlöhne für die nach Ver.di-Angaben rund 200.000 Beschäftigten der Postdienstbranche nicht mehr verbindlich.
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Quelle: dpa-AFX , dpa , t-online.de
blinker schrieb:
am 31. Januar 2010 um 09:34:32
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Gratwanderung
Mit dem Mindestlohn ist es schon eine Gratwanderung, zum Einen muss ein Wettbewerb herschen, zum Anderen muss der Mensch von
seiner Vollzeittätigkeit ordentlich leben können. Warum Mindestlohn, um eben den Aspekt des ordentlichen Lebens erfüllen zu können. Doch bei Absprachen der Branchen kann man den Wettbewerb auch verzerren (siehe Zeitarbeit), in dem man das Lohngefüge allgemein niedrig hält. Dann ist es kein Wettbewerb mehr, sonder Verstoß gegen das Kartellgesetz.
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Adelheit schrieb:
am 29. Januar 2010 um 18:02:12
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Antike
Gefällt mir, die Antike. Da gab es keine Unterstützung für Arbeitslose.Trotzdem ist man da klargekommen. Auch heute noch gibt es
viele Länder, wo es kein Sozialsystem gibt und klappt alles wunderbar und der Druck, Arbeit zu suchen entsteht ganz von selber aus der Natur heraus. Find ich gut.
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Philosoph schrieb:
am 29. Januar 2010 um 15:11:36
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an Joker
Gut, wenn Joker die Antike ranzieht, wo solche Systeme "mit Recht" zerfallen, so möchte ich darauf hinweisen, das in dieser Zeit
keine Unterstützung für die Arbeitsunwilligen gezahlt wurde, die konnten sehen, wie sie zurecht kamen. Also, Ihren Worten nach gehört auch dann das Sozailsystem abgeschafft. Oder, was gibt es dafür für eine Ausrede??
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