25.06.2009, 15:25 Uhr | cs
Die Praxisgebühr ist vielen Patienten ein Dorn im Auge (Foto: imago)Die Praxisgebühr verstößt nach Auffassung des Bundessozialgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Die bei jedem ersten Arztbesuch im Quartal von gesetzlich Versicherten zu entrichtenden zehn Euro seien mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung vereinbar. Geklagt hatte ein Mann aus dem Raum Nürnberg, der die Pflichtabgabe von zehn Euro beim ersten Arztbesuch im Quartal als unzulässiges "Sonderopfer" betrachtet.
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Quelle: dapd , dpa , t-online.de
Balou schrieb:
am 13. Juli 2011 um 14:46:24
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Praxisgebühr
Die Praxisgeb. verstößt doch gegen das Grundgesetz.Die Ulala Schmidt hatte seinerzeit die Praxisgeb, an die Kassenbeiträge
gekoppelt. Im Gegenzug der Gebühr sollten nämlich die Kassenbeiträge sinken. Diese Beiträge sind aber nicht gesunken, sondern gestiegen. Somit hat die Praxisgebühr ihre Bererchtigung eindeutig verloren.Wenn ich genug Geld zur Verfügung hätte, würde ich die Ulala wegen Betrugs verklagen.Aber die Sch....Politiker können ja alles aussitzen
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Renter 71 schrieb:
am 12. Juli 2011 um 12:07:53
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Bundessozialgericht zur Praxisgeb.
Abgeordnete bestimmen über ihre Diäten;
Parteien bestimmen, wer Richter wird;
Es handele sich aber nicht
um Verstöße gegen die Verfassung, so der Senatsvorsitzende Ulrich Hambüchen. Zwar würden Arbeitgeber nicht bei der Praxisgebühr beteiligt. "Das hebt das Solidarprinzip leicht aus den Angeln, aber der Gesetzgeber darf das zu Gunsten der gesetzlichen Krankenversicherung." Das ist unser Staat! Die Bundesrepublik Deutschland.
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Rentner schrieb:
am 7. Juli 2011 um 07:39:22
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Praxisgebühr
Ich kann nur noch müde lächeln. Ich bekomme als Rentner 800,00 € Rente, habe auch 45 Jahre gesteuert, hatte einen gut
bezahlten Job, jetzt nage ich am Hungertuch !
Da mir also von meinen 800,00 € immer mehr weggenommen wird, werde ich mich um einen sicheren Sitzplatz mit Hut am Reichstag anmelden !!!
Alles irgendwie schizophren!
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