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Praxisgebühr verstößt nicht gegen das Grundgesetz

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Praxisgebühr verstößt nicht gegen das Grundgesetz

25.06.2009, 15:25 Uhr | cs

Die Praxisgebühr ist vielen Patienten ein Dorn im Auge (Foto: imago) Die Praxisgebühr ist vielen Patienten ein Dorn im Auge (Foto: imago)Die Praxisgebühr verstößt nach Auffassung des Bundessozialgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Die bei jedem ersten Arztbesuch im Quartal von gesetzlich Versicherten zu entrichtenden zehn Euro seien mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung vereinbar. Geklagt hatte ein Mann aus dem Raum Nürnberg, der die Pflichtabgabe von zehn Euro beim ersten Arztbesuch im Quartal als unzulässiges "Sonderopfer" betrachtet.

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Verfassungsmäßigkeit der Praxisgebühr

Der Kläger hatte die Praxisgebühr für verfassungswidrig gehalten und daher von seiner Krankenkasse die von ihm im Jahr 2005 gezahlte Praxisgebühr in Höhe von insgesamt 30 Euro zurückgefordert. Es sei rechtlich nicht haltbar, dass gesetzlich versicherte Arbeitnehmer die Zuzahlung alleine leisten müssen. Die Arbeitgeber müssten ebenfalls die Hälfte zur Gebühr beisteuern. Außerdem stelle die Gebühr ein unzulässiges Sonderopfer im solidarisch angelegten Krankenversicherungssystem dar. Kranke würde damit besonders belastet, während Gesunde keine Gebühr aufbringen müssen. Dem widersprachen nun die Richter und unterstrichen die Verfassungsmäßigkeit der Praxisgebühr (BSG, Az. B 3 KR 3/08 R).



Kritik "nicht von der Hand zu weisen"

Die Gründe des Klägers, der eine Benachteiligung von Arbeitnehmern, Kranken und gesetzlich Versicherten gesehen hatte, seien "nicht von der Hand zu weisen", hieß es in der Urteilsbegründung. Es handele sich aber nicht um Verstöße gegen die Verfassung, so der Senatsvorsitzende Ulrich Hambüchen. Zwar würden Arbeitgeber nicht bei der Praxisgebühr beteiligt. "Das hebt das Solidarprinzip leicht aus den Angeln, aber der Gesetzgeber darf das zu Gunsten der gesetzlichen Krankenversicherung."



GKV begrüßt Rechtsklarheit

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat das Urteil des Bundessozialgerichts zur Rechtmäßigkeit der Praxisgebühr begrüßt. "Die Praxisgebühr war eine der umstrittensten gesundheitspolitischen Entscheidungen der letzten Jahre. Wir begrüßen die nun eingetretene Rechtsklarheit", sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes Florian Lanz.

Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen

Als Teil der Gesundheitsreform war die Praxisgebühr eingeführt worden, um die gesetzlichen Krankenkassen finanziell zu entlasten. Gehen gesetzlich Versicherte in einem Quartal das erste Mal zum Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten, müssen sie jeweils zehn Euro Praxisgebühr bezahlen, die den Krankenkassen zugute kommt - im vergangenen Jahr rund zwei Milliarden Euro. Eine Befreiung von der Gebühr ist möglich, wenn Versicherte jährlich mehr als zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufbringen müssen. Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent.

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Quelle: dapd , dpa , t-online.de

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Kommentare (4)

zum Forum

Thema: "Praxisgebühr verstößt nicht gegen das Grundgesetz"

Balou schrieb: am 13. Juli 2011 um 14:46:24
(0) (0) Praxisgebühr
Die Praxisgeb. verstößt doch gegen das Grundgesetz.Die Ulala Schmidt hatte seinerzeit die Praxisgeb, an die Kassenbeiträge
gekoppelt. Im Gegenzug der Gebühr sollten nämlich die Kassenbeiträge sinken. Diese Beiträge sind aber nicht gesunken, sondern gestiegen. Somit hat die Praxisgebühr ihre Bererchtigung eindeutig verloren.Wenn ich genug Geld zur Verfügung hätte, würde ich die Ulala wegen Betrugs verklagen.Aber die Sch....Politiker können ja alles aussitzen
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Renter 71 schrieb: am 12. Juli 2011 um 12:07:53
(0) (0) Bundessozialgericht zur Praxisgeb.
Abgeordnete bestimmen über ihre Diäten; Parteien bestimmen, wer Richter wird; Es handele sich aber nicht
um Verstöße gegen die Verfassung, so der Senatsvorsitzende Ulrich Hambüchen. Zwar würden Arbeitgeber nicht bei der Praxisgebühr beteiligt. "Das hebt das Solidarprinzip leicht aus den Angeln, aber der Gesetzgeber darf das zu Gunsten der gesetzlichen Krankenversicherung." Das ist unser Staat! Die Bundesrepublik Deutschland.
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Rentner schrieb: am 7. Juli 2011 um 07:39:22
(0) (0) Praxisgebühr
Ich kann nur noch müde lächeln. Ich bekomme als Rentner 800,00 € Rente, habe auch 45 Jahre gesteuert, hatte einen gut
bezahlten Job, jetzt nage ich am Hungertuch ! Da mir also von meinen 800,00 € immer mehr weggenommen wird, werde ich mich um einen sicheren Sitzplatz mit Hut am Reichstag anmelden !!! Alles irgendwie schizophren!
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