20.02.2008, 13:15 Uhr | dpa/ T-Online
Werk Pratau der Unilever Bestfoods Deutschland (Foto: dpa) Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von 37 Millionen Euro wegen abgestimmter Preiserhöhungen gegen vier Markenhersteller von Drogerieartikeln verhängt. Bei den Unternehmen handele es sich um zwei Tochterfirmen des Düsseldorfer Waschmittel- und Kosmetikkonzerns Henkel sowie um Sara Lee Deutschland und Unilever Deutschland, teilte die Wettbewerbsbehörde mit.
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Anhebung der Preis um fünf Prozent
Das Bundeskartellamt sieht es als erwiesen an, dass die Unternehmen zum Jahreswechsel 2005/2006 eine Anhebung der Listenpreise um rund fünf Prozent für Handgeschirrspülmittel, mehrere Duschgel-Produkte sowie Zahncremes abgestimmt haben.
Henkel räumt Fehlverhalten ein
Ein Henkel-Sprecher räumte die Vorwürfe ein und sprach von einem Fehlverhalten. Das Unternehmen werde intern darauf hinwirken, dass künftig solche Absprachen nicht mehr getroffen würden. Nach seinen Angaben entfällt auf Henkel ein Bußgeld von 21,6 Millionen Euro. Reaktionen von Sara Lee und Unilever waren zunächst nicht zu erhalten.
Hinweis von der Konkurrenz
Bei den Geschirrspülmitteln ging es um die Marken "Pril" und "Palmolive" und beim Duschgel um "Fa", "Duschdas". Bei den Zahncremes waren "Signal", "Dentagard" sowie "Colgate" betroffen. Ausgelöst wurde das Verfahren durch einen Antrag der Colgate-Palmolive GmbH auf eine Bonusregelung. Danach können kooperativen Unternehmen, die zunächst bei einer Preisabsprache mitgewirkt haben, je nach Beitrag zur Aufklärung bis zu 100 Prozent des Bußgeldes erlassen werden. Vollständig vom Bußgeld befreit werden kann allerdings nur das Unternehmen, welches sich zuerst beim Bundeskartellamt meldet.
Regelmäßiger Informationsaustausch seit Jahren
Die betroffenen Markenhersteller hätten mit weiteren Unternehmen der Branche seit Jahren Informationen über die Verhandlungen mit Einzelhändlern ausgetauscht. Ziel sei es gewesen, von vornherein die Ungewissheit über das zukünftige Marktverhalten der Wettbewerber auszuräumen. Der Austausch von sensiblen Informationen über Rabattverhandlungen schränkt bereits den Wettbewerb ein und verstößt gegen deutsches und europäisches Kartellrecht, hieß es in einer Erklärung von Kartellamts-Präsident Bernhard Heitzer. Das Bundeskartellamt kündigte an, in Kürze auch die Verfahren gegen die übrigen Teilnehmer an dem Informationsaustausch zu eröffnen. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig und die betroffenen Unternehmen und Personen können Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf einreichen.
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Quelle: t-online.de
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