
18.11.2011, 12:53 Uhr | Financial Times Deutschland
Zinsen aus Krediten zwischen Angehörigen unterliegen nicht der moderaten Abgeltung, sondern ohne Abzug des Sparerpauschbetrags der tariflichen Einkommensteuer von bis zu 45 Prozent. Ob diese Ausnahmeregel gerechtfertigt ist, hat grundsätzliche Bedeutung und beschäftigt bereits den BFH (Az.: VIII R 31/11). In den Revisionsverfahren (X R 26/11 und X R 27/11) geht es grundsätzlich um die steuerliche Anerkennung von Verträgen in der Verwandtschaft.
Quelle: Financial Times Deutschland
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