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Private Krankenkassen: Wann Patienten von Steuerentlastungen nicht profitieren

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Wegen Steuerentlastung bald höhere Prämien?

25.02.2010, 16:42 Uhr | FinanceScout24

Privat Versicherte profitieren nicht immer vom "Bürgerentlastungsgesetz" (Foto: imago)

Noch hat der Winter Deutschland fest im Griff - und damit die angeschlagene Gesundheit der Krankenversicherten. Da ist es eine Wohltat, dass die von der Regierung beschlossene Steuerentlastung bei den Krankenkassenbeiträgen seit Anfang 2010 greift. Doch bei genauerem Hinsehen kann der Steuervorteil wie Schnee in der Sonne schmelzen. Vor allem Privatversicherte müssen genau nachrechnen. „Wenn aber die Kunden künftig vermehrt Rechnungen einreichen, könnte eine Kostenexplosion bei den Privaten Krankenversicherungen die Folge sein, die abermals massive Beitragserhöhungen nach sich zieht“, sagt Errit Schlossberger, Chef des Vergleichsportals FinanceScout24.

Risiken und Nebenwirkungen der neuen Rechtslage

Noch dominiert aber die gute Stimmung unter den Versicherten: Beiträge können seit Jahresbeginn zumindest teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge verfügt, für privat und gesetzlich Versicherte gleichermaßen. Das noch von der großen Koalition beschlossene Bürgerentlastungsgesetz sieht vor, dass alle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 in Höhe des existenznotwendigen Versorgungsniveaus vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Doch allmählich treten die Risiken und Nebenwirkungen der neuen Rechtslage zutage, denn der Fiskus erkennt ab 2010 keineswegs die Gesamtsumme der gezahlten Beiträge an.

Privatversicherte stehen vor der Wahl

Für Privatversicherte wird es damit künftig schwieriger zu entscheiden, ob sie Arztrechnungen einreichen oder eine Beitragsrückerstattung in Anspruch nehmen sollen. Diesen Bonus bieten viele Privatversicherer ihren Kunden, wenn diese ein Jahr lang keine Leistungen beansprucht haben. Selbst bezahlte Rechnungen mindern aber nicht die Steuer, eine Beitragsrückerstattung senkt hingegen die abzugsfähigen Sonderausgaben.

Fiskus rechnet künftig anders

Bis dato ist es für jeden PKV-Kunden günstiger, Arztrechnungen so lange aus der eigenen Tasche zu bezahlen, wie die Summe zuzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung geringer ausfällt als eine Beitragserstattung. Künftig rechnet der Fiskus jedoch so: Zahlt ein Steuerpflichtiger zum Beispiel 7200 Euro pro Jahr an seine Krankenkasse, werden zunächst die Prämien für das Krankengeld herausgerechnet. Dann ermittelt das Amt, wie hoch die Prämie für einen mit den Leistungen der GKV vergleichbaren Basisschutz ist, beispielsweise 5400 Euro. Sämtliche so genannte private „Luxusleistungen“ wie Chefarzt oder Heilpraktiker bleiben bei der Berechnung außen vor. Der Betrag von 5400 Euro wird bei Angestellten sodann um den Arbeitgeberbeitrag gekürzt. Es verbleiben noch 2700 Euro, die in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

Beitragsrückerstattung schmälert Steuerentlastung

Erhält der Versicherte eine Beitragsrückerstattung, zum Beispiel 1000 Euro, dann wird ermittelt, welcher Teil davon auf den Basisschutz entfällt und welcher nicht. Entsprechend wird dann beim Finanzamt maximal absetzbare Betrag gekürzt, da der Fiskus nur das anerkennt, was auch wirklich gezahlt wurde. Schlossberger zufolge ist diese neue Regelung möglicherweise mit gravierenden handwerklichen Fehlern behaftet: "Bisher war die Botschaft klar: Wer gesundheitsbewusst lebte und deshalb seltener einen Arzt aufsuchen musste, wurde mit einer Rückerstattung belohnt, die gleichzeitig auch der Gemeinschaft der Versicherten zugute kam, weil die Ausgaben der PKV im Rahmen blieben.“

"Moral Hazard" für Versicherte

Nunmehr könnte sich das Einreichen von Rechnungen in einigen Fällen sogar explizit lohnen, fürchtet der FinanceScout24-Chef. „In der Spieltheorie ist dieses Verhalten als ‚Moral Hazard’ bekannt: Vorteile für den Einzelnen bringen Nachteile für die Gemeinschaft mit sich.“ Ziel der Steuerpolitik müsse es aber sein, ein Verhalten zu belohnen, das die Solidargemeinschaft stärkt: "Das gilt für die PKV genauso wie für die gesetzliche Krankenversicherung“, so Schlossberger.

Steuerliche Konsequenzen im Blick

Zwar teilt die Krankenkasse sowohl die Prämien als auch die Rückerstattungen in Basis- und Wahlleistung auf. Die steuerlichen Konsequenzen muss aber jeder selbst ausrechnen. Je nach persönlichem Steuersatz ist es sinnvoll, auch dann Rechnungen einzureichen, wenn sie insgesamt unter dem Niveau einer möglichen Beitragsrückerstattung bleiben. Ein Beispiel: Der persönliche Steuersatz liegt bei 50 Prozent inklusive Solidarzuschlag und Kirchensteuer. Eine Beitragsrückerstattung von 1000 Euro würde dann dazu führen, dass die Steuerbelastung um 500 Euro stiege, hat der Deutsche Steuerberaterverband vorgerechnet. Insofern sollte der Versicherte seine Arztrechnungen in dem Beispiel nur so lange selbst zahlen, wie sie unter 500 Euro bleiben.

Übergangsjahr bringt zusätzliche Belastungen

Zu besonders kuriosen Ergebnissen kommt es 2010, dem ersten Jahr, in dem das neue "Bürgerentlastungsgesetz" gilt. Die Rückerstattungen fürs Gesundbleiben im Jahr 2009 werden den Versicherten in der Regel im zweiten Halbjahr 2010 gutgeschrieben. Sie mindern nun die Sonderausgaben im Jahr 2010 – obwohl sich die Erstattung auf 2009 bezieht. Grund ist das Zuflussprinzip im Steuerrecht: Demnach sind für die Berechnung der Steuer sämtliche Zahlungsvorgänge relevant, die im jeweiligen Jahr anfallen. Würde ein Versicherter einen Teil seiner Versicherungsbeiträge für 2009 erst verspätet im Jahr 2010 an die Kasse überweisen, könnte er auch diese von der Steuer absetzen.

Hoher Selbstbehalt nicht immer sinnvoll

Umdenken müssen auch potenzielle PKV-Neukunden: Bislang galt es als clever, einen hohen Selbstbehalt zu vereinbaren und so die Beiträge gering zu halten. Nun funktioniert das Kalkül genau umgekehrt. Denn an den Beiträgen beteiligt sich der Fiskus und gegebenenfalls auch der Arbeitgeber – auf Arztrechnungen unterhalb des Selbstbehalts aber bleibt der Versicherte allein sitzen.

Bescheinigung beim Arbeitgeber einreichen

Gesetzlich Versicherte müssen dagegen für ihre Steuerentlastung ab Januar 2010 nichts unternehmen. Privat Versicherte haben von ihren Versicherern dagegen ein Schreiben erhalten, die die entsprechenden absetzbaren Beträge ausweisen. Privatversicherungen gehen dabei von rund Hälfte des tatsächlichen Zahlbetrags aus. Schlossberger rät: „Wichtig ist es, dass die Privatversicherten diese Bescheinigungen rechtzeitig im Januar dem Arbeitgeber einreichen. Neukunden der Privaten Krankenversicherung und auch der privaten Zusatzversicherung sollten sich sehr gut mit den Leistungsmerkmalen der Anbieter auseinanderzusetzen, in Ruhe vergleichen und dabei auch die Beitrags- und Steuereffekte in Abhängigkeit von Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung durchrechnen.“

Mit freundlicher Unterstützung von FinanceScout24.de


Quelle: t-online.de

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Kommentare (15)

zum Forum

Thema: "Private Krankenkassen: Wann Patienten von Steuerentlastungen nicht profitieren"

Rentner schrieb: am 18. Februar 2010 um 11:03:54
(0) (0) FDP/CDU und B.B.K.
Die FDP und CDU/CSU Politiker sind viel in Privat Kranken Versicherung Vorstande. Das hisst Klientel Politik oder B.B.K Deutschland.

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Kassihassi schrieb: am 17. Februar 2010 um 17:41:49
(0) (0) Private
Wieso alle in eine GKV? Ich bin 30, gesund und bin in einer privaten KV. War früher auch in der GKV, hab viel mehr bezahlen müssen
und habe viel schlechtere Leistungen erhalten. Bin froh in der privaten zu sein, ich habe nun das Gefühl mehr für mich zu bezahlen, als für die, teilweise, abzockende Gesellschaft!!! Armes Deutschland!!!
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Karl-Heinz schrieb: am 17. Februar 2010 um 08:01:58
(0) (0) @ Manni 16.02.
warum sollte der PKVersicherte jetzt öfters zum Arzt gehen. Wenn man mehrere Monate Beitragserstattung bekommt, kann man
nicht verlangen, auch noch die steuerliche Erstattung zu bekommen. Oder ist das so, wie der Beamte wegen 7,99€ über 8 Jahre geklagt hat. Und das bei 4500€ Einkommen.
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