24.08.2011, 09:27 Uhr | t-online.de
Private Krankenversicherung: Baukastensystem für unterschiedliche Wünsche (Quelle: imago)
Eine private Krankenversicherung ist in der Regel nach einem Baukastensystem konstruiert. Die Versicherten können sich Leistungen in dem von ihnen gewünschten oder benötigten Umfang zusammenstellen. Hier die wichtigsten Varianten.
Ein jährlicher Selbstbehalt von einigen hundert Euro senkt den monatlichen Beitrag zur Krankenversicherung spürbar. Die Selbstbeteiligung wird in der Regel als Festbetrag pro Jahr angeboten, teils auch prozentual. Solange der Selbstbehalt noch nicht voll erreicht ist, werden keine eingereichten Arzt- oder Medikamentenbelege erstattet. Dies ist also vor allem zu Beginn des Kalenderjahres bedeutsam.
Die Höhe des Selbstbehalts sollte so gewählt werden, dass die finanzielle Belastung überschaubar bleibt. Wichtig: Der Selbstbehalt kann im Lauf der Jahre nach eigenem Wunsch erhöht oder gesenkt werden. Eine Senkung zieht aber in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung nach sich, was mit einer Beitragssteigerung verbunden sein kann. Möchte der Kunde seinen Selbstbehalt erhöhen, gibt es keine neue Gesundheitsprüfung.
Ein Selbstbehalttarif ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler interessant, da sie 100% ihres Krankenversicherungsbeitrags selbst zahlen müssen. Bei Angestellten trägt dagegen der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags, damit profitiert er auch anteilig von den Einsparungen.
Wer gesund ist und deshalb keine Behandlungskosten verursacht, kann von seinem Krankenversicherer Beiträge zurückerhalten. Dazu ist jeweils ein komplett leistungsfreies Kalenderjahr erforderlich. Die Zahl der Monatsbeiträge, die dann zurückerstattet werden, steigt mit der Zahl der leistungsfreien Jahre. In der Regel werden nicht mehr als drei Monatsbeiträge zurückerstattet.
Wer im Bereich der Beitragsrückerstattung ist, sollte prüfen, ob die Einreichung von Arztrechnungen überhaupt lohnt. Sofern in den Folgejahren ebenfalls keine größeren Behandlungskosten erwartet werden, kann es sich sogar lohnen, auf die Einreichung von Belegen zu verzichten, wenn deren Betrag über dem der Beitragsrückerstattung liegt, damit die Serie leistungsfreier Jahre nicht unterbrochen wird. Für chronisch Kranke mit jährlich hohen Behandlungskosten spielt die Beitragsrückerstattung dagegen keine Rolle.
Wer noch gesetzlich versichert ist, aber schon weiß, dass er sich bald privat versichern kann, für den können Optionstarife interessant sein. Durch sie erwirbt man eine Anwartschaft, die den Wechsel in die PKV zu günstigeren Bedingungen ermöglicht. So ist beispielsweise keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Es gilt der Stand bei Abschluss des Optionstarifs, auch wenn in der Zwischenzeit Erkrankungen hinzugekommen sind. Nur wenn der Versicherungsnehmer zwischenzeitlich zum Pflegefall geworden ist, kann der Versicherer den Wechsel ablehnen.
Optionstarife gibt es mit und ohne Laufzeitbegrenzung, wobei die letztere Variante zu empfehlen ist. Der Beitrag ist in der Regel gering und kann sogar ganz entfallen, wenn bereits eine private Krankenzusatzversicherung besteht. Für die Inanspruchnahme der Anwartschaft (Umwandlung) können kurze Fristen gelten. Dies muss der Versicherungsnehmer im Auge behalten, sonst verfällt der Anspruch.
Quelle: t-online.de
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