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Private Krankenversicherung: Klage gegen Werbeaussage gescheitert

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PKV-Werbung besser nicht zu wörtlich nehmen

15.08.2011, 09:20 Uhr | bv

PKV: Lücken finden sich auch oft im Kleingedruckten (Foto: imago) (Quelle: imago)

PKV: Lücken finden sich auch oft im Kleingedruckten (Foto: imago) (Quelle: imago)

Verbraucher sollten Werbung niemals zu ernst nehmen. Das gilt nicht nur für die angebliche Wirkung von Schönheitscremes oder vermeintlich gesunde Lebensmittel, sondern auch für konkrete Aussagen in Werbebroschüren privater Krankenversicherungen (PKV). Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts München, das nun veröffentlicht wurde (Az.: 261 C 25225/10).

Eine nicht genannte Versicherungsgesellschaft warb damit, dass Kunden bereits im ersten Jahr drei Monatsbeiträge zurückerstattet würden, sofern sie keine Leistungen in Anspruch nehmen. Dies dürfte für viele durchaus eine interessante Aussage gewesen sein, da sich die Beitragsrückerstattungen sonst regelmäßig über mehrere Jahre aufbauen und anfangs oft nur ein halber Monatsbeitrag zurückerstattet wird.

Vertrag aufgrund der Werbeaussage abgeschlossen

Die Klägerin schloss nach eigenen Angaben aufgrund der Werbeaussage eine private Krankenversicherung bei dem Unternehmen ab. Nach dem ersten Versicherungsjahr 2009, in dem sie die Krankenversicherung nicht in Anspruch genommen hatte, wartete sie jedoch vergeblich auf die versprochene Beitragsrückerstattung.

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Die Versicherung verwies stattdessen auf ihre Versicherungsbedingungen, in denen das Werbeversprechen eingeschränkt wurde. Die Versicherungsgesellschaft hatte darin festgelegt, dass sie selbst jedes Jahr neu entscheidet, wie hoch die Beitragsrückerstattung ausfällt und in welchen Tarifen sie vorgenommen wird. Unter Verweis auf die Finanzkrise hatte sie dieses Mal keine Beiträge erstattet.

Lesen des Kleingedruckten: mühselig, aber notwendig

Das Amtsgericht München entschied nun, dass dies rechtens ist. Werbeaussagen dürfen demnach im Kleingedruckten konkretisiert oder auch eingeschränkt werden. Der Klägerin sei es zuzumuten, die Versicherungsbedingungen zu lesen, auch wenn dies mühselig sei. Das Urteil ist rechtskräftig.


Quelle: t-online.de

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Kommentare (2)

zum Forum

Thema: "Private Krankenversicherung: Klage gegen Werbeaussage gescheitert"

Miss Danubia schrieb: am 12. August 2011 um 20:28:44
(0) (0) @Doc
Ja-Hinzuzufügen ist noch: Gleichberechtigte Förderung und leistungsgerechte Bezahlung von altbewährten Natur heilverfahren &
Homöopathie (für gut darin ausgebildete Ärztinnen u. Ärzte) tut not: Das ist menschengemäß, regt zum Mitarbeiten an & spart mittelfristig immens Kosten! Leider will die Chem.-pharm. Industrie keinen anderen Götter neben sich - Zaghafte Vorstöße der Gesund- heitsministerinnen Süßmuth(CDU) und A. Fischer(Grüne) wurden abgeblockt...
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Doc Stuttgart schrieb: am 12. August 2011 um 20:20:45
(0) (0) Etwas ist faul im....
...deutschen Gesundheitssystem ! Mehr Gerechtigkeit statt Pseudo-Ausweg Privatkassen (Mega- Selbstbehalte!) tut not!
Unfähige und fachfremde Gesund-heitsminister (der blinde Augenarzt Rösler zählt nicht), Krankenkassen mit Super-Palästen und fürstlicher Entlohnung ihrer Leitbonzen, und eine falsch gepolte Pharmaindustrie -schlecht für Patienten und Ärzte (die nur 2 Patienten- kontakte pro Quartal(!) gezahlt bekommen! Alternativen gibts bei den Grünen.
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