02.02.2012, 16:16 Uhr | t-online.de
Privates Surfen kann im Arbeitsleben schnell den Job kosten. Das geschieht allerdings nicht automatisch. Ein Arbeitnehmer klagte gegen seine fristlose Kündigung und gewann - eine Abmahnung, so befanden die Richter, tut's eben manchmal auch.
Nur exzessives privates Surfen im Netz während der Arbeitszeit rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Nutzt ein Arbeitnehmer das Netz in einem Zeitraum von sieben Wochen an zwölf Tagen rund eine Stunde täglich privat, so reicht dies nicht für eine fristlose Kündigung aus. Das entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Az.: 18 LP 15/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
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