08.06.2010, 09:53 Uhr | Almut Friederike Kaspar
30 Milliarden Euro Schaden für Deutschland durch China-Plagiate. (Foto: Imago)
Ob Handtasche, Schlagbohrer oder erzgebirgische Räuchermännchen - es gibt nichts, was in China nicht kopiert wird. Allein für Deutschland entsteht dadurch ein Schaden in Höhe von 30 Milliarden Euro.
Woher kenne ich das bloß?" Diese Frage werden sich einige deutsche Unternehmer stellen, die in diesen Tagen Shanghai besuchen. Und bei vielen wird die Antwort lauten: "Aus unserem eigenen Katalog." Noch bis zum 31.Oktober läuft in der chinesischen Hafenstadt die Expo 2010. Mehr als 70 Millionen Besucher erwarten die Gastgeber. Die wiederum erwartet in den Pavillons und Hallen eine noch unbekannte Zahl von Produktfälschungen.
Mit 30 Prozent aller aufgedeckten Fälle führt die Volksrepublik noch immer mit Abstand die weltweite Liste der Fälscher an. Einiges hat sich mittlerweile jedoch geändert im Reich der Mitte. So stehen Unternehmer, deren Schutzrechte verletzt wurden, in China nicht mehr völlig wehrlos da. Und: Das gilt auch für chinesische Firmen, die sich gegen Nachahmer aus westlichen Ländern wehren. Unternehmer, die nach Shanghai fahren, sollten sich auf beide Szenarien einstellen.
Ach, das gibt's schon? Wer in China ausstellt, sollte vorher wissen, ob seine Produkte möglicherweise chinesische Schutzrechte verletzen - oder umgekehrt. Auf den Websites der Messeveranstalter finden sich in der Regel Informationen über Aussteller und Produkte. Wer unsicher ist, wie sehr ein Produkt dem eigenen ähnelt, sollte im Vorfeld Rechtsanwälte vor Ort recherchieren lassen. Für mögliche juristische Auseinandersetzungen müssen relevante Dokumente wie Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmusteranmeldungen ins Englische übersetzt und beglaubigt werden. Entscheidende Passagen sollten auch auf Chinesisch vorliegen.
Nur wer bereits vor Markteinführung Schutzrechte in seinem Heimatland angemeldet hat, kann später juristisch gegen Produktpiraten vorgehen. Die Anmeldung eines international gültigen Patents kostet rund 2500 Euro, hinzu kommen jährliche Aufrechterhaltungsgebühren sowie Recherche- und Anwaltskosten. Es kann sinnvoll sein, zusätzlich Schutzrechte in China registrieren zu lassen - Rat dazu gibt es beim Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie, den Außenhandelskammern und dem Signo-Programm des Wirtschaftsministeriums. Durchsetzen können diese Rechte am besten deutsche Kanzleien, die Büros oder Partneranwälte in China haben.
Bezichtigt ein chinesischer Aussteller einen deutschen Aussteller der Produktpiraterie, drohen Ausstellungsverbot und Beschlagnahme der Ware. Strafrechtliche Maßnahmen sind hingegen eher unüblich. Weil Chinesen Streitigkeiten gern außergerichtlich lösen, lohnt es sich aber in jedem Fall, über Kompromisslösungen zu verhandeln. Manchmal reicht es, lediglich die beanstandeten Produkte nicht mehr auszustellen. Bleibt das ohne Erfolg, kann der Unternehmer immer noch Rechtsmittel einlegen.
Chinesische Produktpiraten müssen dieselben Maßnahmen fürchten wie deutsche Fälscher. Wichtig ist, so viel Beweismaterial wie möglich zu sammeln: gefälschte Produkte, Kataloge, Fotos, Werbematerial, Visitenkarten. Auf allen Messen gibt es mittlerweile Beschwerdebüros, die verpflichtet sind, Schutzrechtsverletzungen an die Behörden weiterzuleiten.
Die Verwaltungsverfahren nach dem chinesischen Administrative Procedure Law sind in der Regel günstig und schnell. Eine Klage beim Volksgerichtshof kann binnen Stunden zu einer Razzia führen. Mögliche Konsequenzen für den Fälscher sind: Beschlagnahme der Waren, Bußgelder oder Betriebsschließung.
In Zivilverfahren können Kläger auch Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Zudem erzielen diese eine größere Abschreckungswirkung als Verwaltungsverfahren. Dafür können sie sich aber über bis zu zwei Jahre hinziehen. Eine untergeordnete Rolle spielen Strafverfahren. Voraussetzung ist, dass die potenzielle Schadenshöhe mindestens 500.000 Yuan beträgt - rund 50.000 Euro. In allen Fällen gilt: Die Qualität chinesischer Gerichte hängt stark vom Standort ab. Unternehmer sollten als Gerichtsstand immer Metropolen wie Peking, Schanghai oder Kanton wählen.
Wer sich auf juristische Auseinandersetzungen in China einlässt, braucht Geduld. Prozesse können sich über Jahre hinziehen. Handelt es sich bei den Fälschungen um offensichtlich minderwertige Imitate, sollten sich Unternehmer überlegen, ob sich dieser Aufwand lohnt, sagt der auf chinesisches Recht spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Eberhard Trempel. Insbesondere wenn die Produkte für den chinesischen Markt bestimmt sind: "Chinesische Kunden achten zunehmend auf Qualität und greifen lieber zum Original.".
Quelle: Financial Times Deutschland
Herr Nullinger schrieb:
am 6. Juli 2011 um 14:31:22
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Technologieklau
Man muß sich bloß mal Chinas Bildungssystem ansehen. Hirnloses auswendiglernen von Fakten und wiedergeben von
Standardantworten. Keine Spur davon Verbindungen zu knüpfen und kreativ zu denken - ist wohl nicht erwünscht von den Mandarinen. Kein Wunder daß sie Technologie stehlen wo es nur geht, in 6 Jahrzehnten hat China es nicht geschafft auch nur einen einzigen Wissenschaftler von Weltrang hervor zu bringen. Und das will uns "Tigermom" Amy Chu noch als toll verkaufen.
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