02.02.2012, 16:23 Uhr | t-online.de
Wer im Job die Finger nicht vom Eigentum des Chefs lässt, riskiert grundsätzlich den Job. Das Arbeitsgericht Hannover etwa aber die Kündigung eines Mitarbeiters von Volkswagen Nutzfahrzeuge gekippt, der eine Puddingbrezel geklaut hatte (Az.: 6 Ca 58/11).
Der 41-Jährige habe die Backware im Wert von einem Euro zu Beginn seiner Frühschicht aus einem Korb genommen, der von Lieferanten stets früh vor einem Selbstbedienungsgeschäft im Werk abgestellt wurde, berichtete die "Hannoversche Allgemeine". Erwischt wurde der Mann demnach vom Werkschutz, der ein Auge auf die Körbe hatte, da schon vor dem Vorfall etwas aus den Körben verschwunden sein soll.
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