11.01.2012, 15:04 Uhr | dpa-tmn
Der Ratenkredit bleibt eines der wichtigsten Produkte zur Finanzierung von Konsumartikeln. Doch was ist, wenn sich die finanzielle Situation ändert und die Verbraucher den Kredit kündigen möchten? Das ist in der Regel möglich, in manchen Fällen müssen Kreditnehmer dabei aber eine Kündigungsfrist in Kauf nehmen, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Was Kreditnehmer bei der Kündigung beachten müssen.
Ausschlaggebend hierfür ist der Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung. Entscheidendes Datum ist den Angaben zufolge der 11. Juni 2010. An diesem Tag trat die neue Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft. Wurde der Kreditvertrag nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen, darf der Ratenkredit jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
Die Bank darf dann aber eine Entschädigung für die vorzeitige Rückzahlung berechnen, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Deren Höhe ist jedoch auf ein Prozent, bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf 0,5 Prozent des Rückzahlungsbetrags begrenzt.
2,6% Zinsen p.a. auf Ihr Trading-Konto, Cash Back und keine Ordergebühren!
Jetzt informieren.
Jetzt im Demokonto testen
Wurde der Ratenkredit noch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes abgeschlossen, gilt das alte Recht. In diesem Fall darf die Bank auf einer Kündigungsfrist von drei Monaten bestehen, jedoch keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Teilrückzahlungen müssen vom Kreditgeber nicht akzeptiert werden.
Quelle: dpa-tmn
Erich schrieb:
am 20. Februar 2012 um 23:09:38
(0)
(0)
Saskia 14:35
Habe wegeb diesem Urteil die VON ESSEN Bank angeschrieben.Antwort : dieses Urteil würde nur für diese Klage gelten.
Kommentar melden
Erich schrieb:
am 20. Februar 2012 um 23:07:01
(0)
(0)
@ Tango
Du hast leider nicht recht. Das OLG Karlsruhe hat entschieden das Bearbeitungsgebühren nicht erhoben werden dürfen.Nach Ansicht des
OLG besteht bei einem Darlehen das Interesse der Bank im Vordergrund.Deshalb dürfen keine Bearbeitungsgebühren erhoben werden.Aber wenn du keine Gebühren zahlen willst,bekommst du auch kein Darlehen.So einfach ist das.
mehr
Kommentar melden
Tango schrieb:
am 3. Februar 2012 um 14:37:13
(3)
(1)
Kreditgebühren
Saskia:14:35: Das stimmt nicht, die Bearbeitungsgebühren für Darlehen wurden bisher von keinem OLG beanstandet und dürfen
weiterhin berechnet werden. Die Banken reagieren sehr wohl empfindlich auf BGH-Enscheidungen. Nicht mehr berechnet werden dürfen die Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten, aber das wird auch nicht mehr gemacht, soweit ich weiß. Sonst einfach die Bank ansprechen und um Rückzahlung bitten. Klagen braucht man idR nicht, evtl. Aufstellung mit den Gebühren einreichen.
mehr
Kommentar melden
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Sichern Sie sich jetzt bis zu 30% auf die neue Frühlingskollektion.
bei Charles-Voegele.de
Jetzt SIM-Karte sichern, 40,- € Start-
guthaben kassieren & Handyruf- nummer mitnehmen. von blau.de
Testsieger-Patronen für Marken-
drucker im TÜV-geprüften Online-
Shop kaufen. von druckerzubehoer
Riesenauswahl an Schuhen und Kleidern von Top-Marken - Versand und Rückversand kostenlos. mehr
High-End-Technologie hält Einzug bei Zahnprothesen. zum Video