Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Home > Wirtschaft >

Jobs

...

Ratgeber Krankheit und Job

erste Seitevorherige Seite

Seite

1 2 3 4 5

 ... 

11nächste Seiteletzte Seite

Ärztliches Attest: Die Regeln des Arbeitgebers gelten

Bis zu drei Tage sieht der Gesetzgeber für die kleine Genesungspause vor. "Der Arbeitgeber kann die Krankmeldung allerdings auch früher einfordern – und auch der Arbeitsvertrag kann abweichende Fristen enthalten", sagt Birte Keppler, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Stuttgart.

"Diese Regelungen gehen vor", bestätigt Arbeitsrechtler Stefan Kramer aus Hannover. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht rät Arbeitnehmern daher, bei Chef oder der Personalabteilung nachzufragen, ob sie nicht schon für den ersten oder zweiten Fehltag ein ärztliches Attest benötigen.


Inhalt versenden Versenden
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

Inhalt verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel gefallen hat.

 

Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige