Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Home >

Wirtschaft

...

Ratgeber: Wichtige Urteile aus dem Steuerrecht

erste Seitevorherige Seite

Seite

1 2 3 4 5

 ... 

16nächste Seiteletzte Seite

Stichtag für die Steuererklärung

11.07.2011, 14:44 Uhr

Wer seine Steuererklärung selbst bearbeitet, muss diese bis zum 31. Mai eines Jahres beim Finanzamt einreichen. Wer dies nicht schafft, sollte beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen - so schnell wie möglich. Ein Antrag kann bei den zuständigen Finanzbehörden formlos gestellt werden. Wer es versäumt, eine Fristverlängerung zu beantragen, dem droht ein Verspätungszuschlag von bis zu zehn Prozent der zu erwartenden Steuer. Im schlimmsten Fall droht dem Steuerzahler sogar die Schätzung. Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater oder vom Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, kann die Frist bis zum 31. Dezember eines Jahres verlängern. Auch in diesem Fall ist ein formloser Antrag notwendig.

.


Inhalt versenden Versenden
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
 

Inhalt verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel gefallen hat.

 

Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige