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Rauchen während der Arbeit: Zigarettenpause fällt aus

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Rauchen während der Arbeit: Zigarettenpause fällt aus

06.09.2011, 07:17 Uhr | dpa-tmn, mash

Rauchen am Arbeitsplatz: So gut wie nicht mehr möglich (Quelle: imago)

Rauchen am Arbeitsplatz: So gut wie nicht mehr möglich (Quelle: imago)

Schauspielerin Catherine Deneuve liebt ihre Zigarette am Film-Set. Altkanzler Helmut Schmidt hat seine Mitarbeiter fast pausenlos vollgequalmt. Jahrzehntelang war es völlig normal, dass Raucher sich am Arbeitsplatz eine Zigarette anzünden und die Kollegen mit blauem Dunst einnebeln. Doch diese Zeiten sind vorbei. Heute steht das Gesetz eindeutig auf der Seite der Nichtraucher. Wenn ein Raucher während der Arbeitszeit partout nicht auf seine Zigarette verzichten will, muss er schon froh sein, wenn er zumindest draußen vor der Tür rauchen darf.

Nichtraucherschutz vor Rauchergelüste

Das Gesetz sei da eindeutig, sagt Marcus Portz, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln. Seit 2004 die Arbeitsstättenverordnung geändert wurde, haben die Nichtraucher im Betrieb eindeutig die besseren Karten. Niemand muss es mehr akzeptieren, wenn ihn der Kollege vollqualmt. Und da es fast in jedem Betrieb Nichtraucher gebe, komme der Chef kaum um ein generelles Rauchverbot in Büros, Pausenräumen, Umkleidekabinen oder Toiletten herum, betont Portz.

Zwar werde vereinzelt versucht, reine Raucherbüros einzurichten. Aber sobald auch nur das kleinste bisschen Rauch durch die Türritze in den Flur zieht, sitzen die Nichtraucher schon wieder am längeren Hebel. "Durch ein Rauchverbot beschränkt auf einen Einzelraum ist ein effektiver Nichtraucherschutz faktisch nicht zu gewährleisten", betont Portz.

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Im Mai 2009 hatte das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil (Az.: 9 AZR 241/08) den Grundsatz bestätigt, wonach jedem Arbeitnehmer ein tabakfreier Arbeitsplatz zusteht. Der Arbeitgeber muss Beschäftigte zumindest soweit schützen, wie die "Natur der Dienstleistung" es gestattet.

Kein Anspruch auf Raucherraum

Aber zumindest einen Raucherraum müsse es doch dann geben, fordern Raucher oft. Aber auch da haben sie Pech, sagt Hans Jürgen Kotz, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kreuztal bei Siegen. "Einen Anspruch auf einen Raucherraum gibt es nicht." Und viele Firmen scheuen in der Tat die Kosten, die für einen solchen Raum mit einer professionellen Entlüftung entstehen.

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Also müssen die Raucher raus auf den Hof. Bei Wind und Wetter. Nicht mal ein Recht auf einen überdachten Unterstand haben sie. Und ganz bitter wird es, wenn der Chef das Rauchen sogar auf dem Hof verbietet und die Qualmer vor das Werkstor schickt. Ob das allerdings noch verhältnismäßig ist, da sind Juristen uneinig. Während Arbeitsrechtler Kotz ein Rauchverbot auf dem ganzen Betriebsgelände in Ordnung findet, glaubt sein Kollege Portz, dass ein Rauchverbot außerhalb geschlossener Räume über das Ziel hinausschießen würde.

"Zigarettenpause ist Erfindung der Raucher"

Bleibt nur noch die Frage: Wann dürfen Raucher denn raus in den Regen, um sich ihre Zigarette anzustecken? Eigentlich nie, sagen die Arbeitsrechtler. Zumindest nicht außerhalb der üblichen Pausen. "Die Zigarettenpause ist eine Erfindung der Raucher, aber arbeitsrechtlich glücklicherweise nicht länger schützenswert", sagt Portz.

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Gerichte hätten auf den Protest der Raucher in diesem Punkt zuletzt wenig verständnisvoll reagiert, betont auch Arbeitsrechtler Kotz. Das bestätigt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster: Es hatte den Beschäftigten der Stadt Köln den Anspruch auf einen Raucherraum untersagt und bestätigte damit die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 1 A 812/08). Die Raucherpause ist laut Urteil keine zulässige Arbeitsunterbrechung wie der Gang zur Toilette oder das Kaffee-Trinken.

Auch von Nichtrauchern werde schließlich verlangt, dass sie während der Arbeitszeit anwesend sind, führte Kotz weiter aus. Ganz so streng sind die meisten Chefs dann allerdings doch nicht.

Raucher sollten verlorene Zeit nachholen

Wenn die Raucher die verloren gegangene Arbeitszeit nachholen, würden Raucherpausen in den meisten Betrieben akzeptiert, sagt Kotz. Allerdings kann der Chef verlangen, dass die Raucher für diese Zeit ausstempeln. Wer das nicht macht, riskiere eine Abmahnung und schließlich sogar die Kündigung, sagt der Rechtsanwalt. So urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, dass eine Kündigung wegen ausgiebiger Raucherpausen unverhältnismäßig sei. Der Arbeitnehmer verletze zwar durch die Pausen seine arbeitsvertraglichen Pflichten - es genüge aber, wenn die Pausenzeiten nicht bezahlt würden (Az 10 Sa 562/09).

Die Rechtslage ist also eindeutig. Und trotzdem schätzt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), dass nach wie vor 8,5 Millionen Nichtraucher am Arbeitsplatz dem Qualm ihrer rauchenden Kollegen ausgesetzt sind. Und das mit schweren Folgen: Wer 10 bis 15 Jahre den blauen Dunst seiner Kollegen einatmet, erkranke doppelt so häufig an Lungenkrebs wie in einem rauchfreien Büro.

Kollegen können Betriebsrat einschalten

Das müsse sich wirklich niemand mehr gefallen lassen, sagt Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention beim Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg. Zunächst sollten betroffene Kollegen mit den Rauchern reden. "Ohne das Gespräch unter Kollegen geht es nicht." Wenn das nicht hilft, sei der Betriebsrat die nächste Anlaufstelle. Schließlich könne man im äußersten Fall sogar die Gewerbeaufsicht einschalten.

Allerdings sorge Zigarettenrauch heute viel seltener für Streit als noch vor zehn oder zwanzig Jahren, sagt Pötschke-Langer. "Die Akzeptanz des Rauchens ist in den letzten Jahren sehr stark zurückgegangen. Und viele Raucher nehmen auch mehr Rücksicht, weil sie verstanden haben, dass Passivrauchen eine Gesundheitsgefahr für ihre Familie und Kollegen darstellt."

Raucher häufiger krank

Viele Chefs haben ohnehin wenig Interesse daran, ihren Mitarbeitern das Rauchen zu erlauben. Denn Raucher kosten bares Geld, sagt Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention beim Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg.

Zum einen seien Raucher häufiger krank, zum anderen gebe es Studien, denen zufolge ihre Produktivität geringer ist. "Aber auch Computer sind anfällig für den Feinstaub aus dem Zigarettenrauch und gehen dadurch schneller kaputt. Außerdem müssen Raucherräume häufiger renoviert werden. Und weil Raucher häufiger lüften, gehen die Heizkosten hoch", sagt die Expertin.


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Kommentare (300)

zum Forum

Thema: "Rauchen während der Arbeit: Zigarettenpause fällt aus"

Halihalo schrieb: am 23. März 2012 um 19:20:32
(2) (1) Raucher
Haben wir keine anderen Probleme in diesem Land??? Was ist mit denen, die heimlich Drogen, Alkohol etc. konsumieren? Was ist mit
Leuten, die in diversen Räumen sogar Sex am Arbeitsplatz haben? Was ist mit immer mehr Mobbingopfern? Manche Chefs haben gut reden und rauchen etc. selbst in Ihrem Büro.
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Boris schrieb: am 23. März 2012 um 18:06:20
(2) (1) Raucher
Die Raucher würden wen sie dürften währendessen weiter Arbeiten! Viel schlimmer sind die Leute, die auf der Arbeit mit ihrem Handy
Privatgespäche führen! weil die hören auf zu arbeiten und das Handy hat auf der Arbeit nicht verloren
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Camel schrieb: am 21. Februar 2012 um 13:03:01
(5) (2) Rauchen
Ich würde als Raucher die Übergriffe gegen die Raucher eher akzeptieren wenn auch die Alkoholtrinker dermaßen gegängelt würden.
Der Schaden der durch übermäßigen Alkoholgenuss entsteht ist nach meiner Meinung schlimmer als der Schaden der durch Raucher angerichtet wird. Lasst die Raucher endlich zufrieden und greift mal die Alkoholiker an....
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