24.11.2008, 10:50 Uhr | bv
Versicherungsfall angedrohte Kündigung (Foto: imago)Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Kunden von Rechtschutzversicherungen gestärkt. Betroffene Arbeitnehmer dürfen ihre Versicherung schon bei einer angedrohten Kündigung in Anspruch nehmen und müssen nicht warten, bis die Kündigung tatsächlich ausgesprochen wird.
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Quelle: dpa-tmn , dpa , t-online.de
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