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Rechtsschutzversicherung muss Prozess gegen Banken zahlen

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Rechtsschutzversicherung muss Prozess gegen Banken zahlen

23.12.2011, 14:31 Uhr | Financial Times Deutschland

Rechtschutzversicherungen für Falschberatungen zahlen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Rechtschutzversicherungen für Falschberatungen zahlen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Oft fühlen sich Anleger von ihrer Bank falsch beraten. Nach einem Urteil haben sie nun bessere Chancen, einen Prozess gegen das Geldhaus zu finanzieren - über ihre Rechtsschutzversicherung.

Ein weitreichendes Urteil hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) vor dem Oberlandesgericht (OLG) München (Az.: 29 U 589/11) gegen die Rechtsschutzversicherung D.A.S erstritten. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Die Münchner Versicherungsgesellschaft hatte sich mit Hinweis auf eine Klausel im Kleingedruckten geweigert, eine Deckungszusage für die Kosten zu erteilen, wenn Kunden Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung von Banken oder Vermittlern einklagen wollten. Betroffen vom Ausschluss sollten die "Anschaffung oder Veräußerung von Effekten sowie die Beteiligung an Kapitalanlagemodellen sein, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind".

Kostenrisiko mussten Anleger tragen

Vergleichbare Klauseln fanden sich in der Regel auch im Kleingedruckten der Konkurrenz. Und gerade in Zeiten der Finanzkrise haben die Versicherer gerne auf diese Klausel verwiesen – und die Deckung von Beratungshaftungsprozessen abgelehnt. So wurden rechtsschutzversicherte Kunden, die etwa in Folge der Lehman-Pleite Geld verloren hatten, davon abgehalten, vor Gericht zu ziehen. Denn das Kostenrisiko eines Prozesses hätten sie selbst tragen müssen.

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Doch die Richter am OLG München folgten den Argumenten der Verbraucherzentrale. Sie stuften die Versicherungsbedingung als "unklar und missverständlich" ein. Zwar hätten Kunden erkennen können, dass ihr Versicherungsschutz eingeschränkt sei, der Umfang des Ausschlusses sei allerdings nicht zu bestimmen. Es sei nicht ersichtlich, welche Arten von Geldanlagen als Effektengeschäft eingeordnet werden. Denn eine Legaldefinition von Effekten gebe es nicht. Zudem sei der Fachliteratur keine einheitliche Definition zu entnehmen. Daher, so die Richter, dürfe sich die D.A.S nicht auf die Klausel berufen und den Versicherungsschutz versagen.

Urteil mit Ausstrahlungswirkung

Nach Meinung von Verbraucherschützern und Anlegerschutzanwälten ist das Urteil für alle Rechtsschutzversicherte wichtig, die aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung oder -vermittlung durch Investitionen in beispielsweise Anleihen, Aktien, Zertifikate, Anteile an offenen Immobilienfonds oder an Abschreibungsgesellschaften kräftige Verluste erlitten und um Deckungsschutz bei ihrem Rechtsschutzversicherer nachgesucht haben. Sie können nun mit Hilfe dieses Urteils eine Deckungszusage für eine Klage von ihrem Rechtsschutzversicherer einfordern. Auch wenn die Entscheidung des OLG München nur die D.A.S. betrifft, so kann dessen Argumentation dennoch genutzt werden, um Deckungsschutz zu erhalten.

Unklare Klauseln auch bei anderen Gesellschaften

Rückenwind für Rechtsschutzversicherte verschaffen auch mehrere Urteile des Oberlandesgerichts Celle, die die Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Gesellschaften Concordia, HDI und Mecklenburgsche in zweiter Instanz erstritten hat (Urteile v. 29. September 2011, Aktenzeichen: 8 U 144/11, 8 U 145/11 und 8 U 146/11). Concordia, HDI und Mecklenburgische sind drei von insgesamt 19 Rechtsschutzversicherern, gegen die die Verbraucherzentrale Hamburg zurzeit Gerichtsprozesse führt.

Die Verbraucherschützer kritisieren eine Klausel, die Versicherte benachteiligt und von den Versicherungsunternehmen so oder so ähnlich verwendet wird: Der Versicherungsnehmer "hat alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte." Verstoßen Kunden gegen diese Klausel, riskieren sie ganz oder teilweise den Versicherungsschutz.

"Unsere Auffassung wurde nun auch in zweiter Instanz bestätigt. Jetzt hoffen wir, dass der Bundesgerichtshof die Rechte der Verbraucher ebenfalls stärkt", so Edda Castelló, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. Dieser wird nach zugelassener Revision abschließend entscheiden.


Quelle: Financial Times Deutschland

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Kommentare (6)

zum Forum

Thema: "Rechtsschutzversicherung muss Prozess gegen Banken zahlen"

Thea schrieb: am 25. Oktober 2011 um 07:20:26
(1) (4) Rechtschutz
Die Richter werden es schon für die Bankenrichten !!!!!!!

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Richard schrieb: am 23. Oktober 2011 um 11:50:32
(1) (2) Rechtsschutzversicherung
Die Banken und Rechtsschutzversicherungen haben trotzdem gewonnen,weil die Ansprüche der "Lehman
Geschädigten"inzwischen alle verjährt sind. (3 Jahre ab Kauf) Das Urteil kam also "rechtzeitig" für die Versicherungen.
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Betroffener schrieb: am 22. Oktober 2011 um 21:31:55
(2) (0) Urteil „Falschberatung“…
Schlimm genug, wenn man inzwischen grundsätzlich davon ausgehen muss, von Banken und Finanzdienstleistern
übern Tisch gezogen zu werden aber es kommt noch dicker. Vorsicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung! Ein aktuelles Urteil dazu vom OLG München. Quelle: Urteil vom 04.08.2011 - 1 U 5070/10 - OLG München: Amtspflichtverletzung bei falscher Rentenberatung (!!!).
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