07.03.2011, 14:55 Uhr | AFP
Firmen dürfen zukünftig bei teuren Hotlinenummern keine Gebühren mehr für die Zeit in der Warteschleife verlangen. Das Bundeskabinett brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg, der die Rechte von Telefonkunden auch beim Anbieterwechsel, beim Umzug und bei möglicher Abzocke stärken soll. Branchenvertretern gehen einige der Regelungen jedoch zu weit.
Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sieht demnach vor, dass bei allen Arten von Sonder-Rufnummern die Zeit in der Warteschleife nichts kosten darf. Das gelte sowohl für Anrufe aus dem Festnetz als auch von einer Mobilnummer. Darüber hinaus dürften Anbieter auch bei normalen Telefonnummern fürs Warten nichts berechnen, wenn die Weitervermittlung länger als 30 Sekunden dauert.
"Wird vom Unternehmen keine Leistung erbracht, dürfen auch keine Kosten berechnet werden", erklärte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). Wie lange ein Kunde voraussichtlich in der Warteschleife ausharren werde, müsse ihm der Anbieter zu Beginn des Anrufs mitteilen.
Bis es soweit ist, wird jedoch noch einige Zeit vergehen. In Kraft treten soll das Gesetz noch im Laufe dieses Jahres, danach ist aber eine Übergangsfrist von einem Jahr geplant, bis die Warteschleifen-Regelung greift, wie Wirtschafts- und Verbraucherschutzministerium mitteilten. Das sei notwendig, um die Technik umzustellen, heißt es. Zum Übergang sollten bereits nach drei Monaten die ersten zwei Minuten ab Anrufaufbau nichts kosten.
Die Grünen kritisierten die technischen Probleme bei der Umsetzung als "vorgeschoben". Es gebe bereits Softwarelösungen, mit deren Hilfe Anbieter teure 0900-Nummern problemlos umstellen könnten, erklärte die stellvertretende Fraktionschefin Bärbel Höhn. Die Übergangsregelung sei ein Anreiz für Betreiber, die Warteschleife über die kostenfreien zwei Minuten hinaus zu verlängern.
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Der Branchenverband BITKOM sorgt sich unterdessen um die Telekommunikationsfirmen. Sämtliche Sondernummern in die Regelung aufzunehmen, bedeute eine "erhebliche technische und finanzielle Belastung" für die Anbieter. Auch beim Verbraucherschutz müsse darauf geachtet werden, "dass man nicht über das Ziel hinausschießt und die Falschen trifft", erklärte BITKOM-Präsident August-Wilhelm Scheer.
Neben den Regelungen zu Warteschleifen schreibt die Bundesregierung in ihrer Novelle auch vor, dass Konzerne künftig auch Telefon- und Internetverträge mit einer Höchstlaufzeit von nur einem Jahr anbieten müssen. Die anfängliche Mindestlaufzeit dürfe zudem nie mehr als zwei Jahre betragen. Wechsle der Kunde währenddessen seinen Wohnort, müsse das Unternehmen grundsätzlich die vereinbarten Leistungen ohne Änderung der Vertragslaufzeit erfüllen. Sind bei einem Umzug die Leistungen des Anbieters am neuen Wohnort nicht verfügbar, erhält er ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten.
Wechselt der Kunde zur Konkurrenz, darf der Telefonanschluss den neuen Vorschriften zufolge höchstens einen Tag lang ausfallen. Auch eine mitgenommene Rufnummer müsse nach maximal einem Tag wieder funktionieren. BITKOM-Chef Scheer warnte jedoch vor zu engen zeitlichen Vorgaben. Das führe zwangsläufig zu einer erhöhten Fehlerquote bei der Umstellung.
Quelle: AFP
Manne schrieb:
am 4. März 2011 um 08:24:43
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Warteschleife
Regierung zu langsam
Wieso wird das Gesetz erst in einem Jahr in Kraft gesetzt.
Es geht mit den technischen Möglichkeiten
auch ohne Übergangsfrist.
Aber die Lobbistenvertreter kassieren mit
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Ulli schrieb:
am 3. März 2011 um 18:19:12
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Hotlines
soweit ich es kann, vermeide ich jegliche Geschäftsbeziehungen zu Firmen die kostenpflichtige Hotlines anbieten und die auff
normalem Weg (Tel, Fax, E-Mail) nicht zu erreichen sind....bei kostenloser Hotline vorher Testanrufe machen. Wer nicht erreichbar ist bekommt mich nicht als Kunden - ganz einfach
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wulliwurm schrieb:
am 3. März 2011 um 10:18:25
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Warteschleifen
Mit welch einfachen Mittel die Meute doch zufriedenzustellen ist. Der eigentliche Skandal sind doch die kostenpflichtigen
Rufnummern (01805) und nicht die Warteschleifen. Mit der Liberalisierung des Kommunikationsmarktes sollte der Anrufer in die Lage versetzt werden, Einfluß auf seine Kosten zu nehmen (Flatrates, Call by Call etc). Eine Gewinngeile Wirtschaft dreht den Spieß um und drückt dem Anrufer unverhältnismäßig hohe Telefongebühren (14 ct/Min) auf. Die Politik duldet dies.
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