04.08.2009, 13:10 Uhr | cs
Reiserücktrittsversicherungen schützen nicht in jedem Fall (Foto: t-online.de)Es gibt viele Gründe, aus denen Urlauber eine Reise nicht antreten können. Wer sich und seinen Geldbeutel schützen will, kann mit einer Reiserücktrittskostenversicherung vorsorgen. Doch auch dann kann der Urlauber nicht in jedem Fall auf die Erstattung des Reisepreises hoffen: Es gebe "übliche" Leistungen und solche, die von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sind, verrät Bianca Boss vom Bund der Versicherten.
Üblich sei die Zahlung der Stornokosten bei schwerer Erkrankung oder Tod des Versicherungsnehmers sowie naher Angehöriger. "Bisweilen zählen auch Oma und Opa dazu - das müssen Versicherte aber in den Vertragsbedingungen prüfen", so Boss. Auch ein folgenschwerer Einbruch oder ein Brand in Haus oder Wohnung zählen zum Grundschutz, ebenso Unverträglichkeitsreaktionen auf Impfstoffe. Ernsthafte Komplikationen bei einer Schwangerschaft oder ernste gesundheitliche Folgen eines Unfalls seien ebenfalls versichert. Wer weiteren Schutz sucht, sollte aber bei den verschiedenen Anbietern genau nachfragen.
Nur manche Policen decken zum Beispiel den Fall ab, dass eine Reise nicht angetreten werden kann, weil jemand in den Wehr- oder Zivildienst einberufen wird. Auch wer das Examen nicht besteht und deshalb eine Wiederholungsprüfung absolvieren muss, kann nicht bei jedem Anbieter auf Leistung hoffen. Wer einen neuen Job beginnt und in der Probezeit keinen Urlaub bekommt, erhält ebenso wenig von jedem Versicherer die Kosten erstattet. Dasselbe gilt für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Boss empfiehlt, die individuell wichtigen Punkte zu versichern und bei anderen zu sparen. Wer sein Studium längst hinter sich hat, braucht Wiederholungsprüfungen nicht mehr zu fürchten. Weil es keinen einheitlichen Leistungskatalog gibt, empfiehlt Boss, das Produktinformationsblatt - die Kurzfassung der versicherten Gründe - zu lesen. Auf diesem Weg lassen sich mehrere Angebote vergleichen, ohne dass 20 Seiten Versicherungsbedingungen durchzuarbeiten sind. Hilfreich seien auch Marktvergleiche zum Beispiel der Stiftung Warentest.
Quelle: dpa-tmn , t-online.de
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