Arcandor hat bei der Bundesregierung eine "Rettungsbeihilfe" von 437 Millionen Euro beantragt. Im offiziellen Kreditprogramm der staatseigenen KfW-Bankengruppe taucht dieser Begriff nicht auf. Gemeint ist ein sogenanntes Zuweisungsgeschäft: Die Bundesregierung soll die KfW anweisen, einen Kredit zu gewähren.
Arcandors Probleme begannen vor der Finanzkrise
Die Bedingung für die Rettungsbeihilfe ist "ein staatliches Interesse der Bundesrepublik", wie es im KfW-Gesetz heißt. Für die Zuweisungsgeschäfte gibt es theoretisch keine Maximalhöhe oder Laufzeitbegrenzung. Der Lenkungsausschuss des Bundes, der große Kredite prüfen und bewilligen muss, wird nicht eingeschaltet. Der Rückgriff auf ein Zuweisungsgeschäft ist notwendig, weil eine Staatshilfe im Rahmen des Sonderprogramms Großunternehmen, das die Bundesregierung in ihrem zweiten Konjunkturpaket aufgelegt hat, für Arcandor ausscheiden dürfte. Bedingung dafür ist nämlich, dass die Probleme des Unternehmens erst mit der Wirtschaftskrise im August vergangenen Jahres begonnen haben.
Brüssel muss grünes Licht geben
Eine Unterstützung Arcandors aus dem Sonderprogramm Großunternehmen, auch Deutschlandfonds genannt, hätte den Vorteil gehabt, dass sie von der EU-Kommission nicht genehmigt werden müsste. Die nun beantragte Rettungsbeihilfe dagegen bedarf der Zustimmung der Brüsseler Wettbewerbshüter, die im Gegenzug eine Umstrukturierung des Unternehmens anordnen können: Zahlt das Unternehmen die Beihilfen nicht binnen sechs Monaten zurück, so muss es einen Umstrukturierungsplan vorlegen, der dann erneut von der Kommission geprüft wird. In der Regel ist die Umstrukturierung mit schmerzhaften Einschnitten verbunden.