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Richter lassen ehemalige HRE-Aktionäre abblitzen

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Urteil: Bund durfte HRE-Aktionäre herausdrängen

23.02.2012, 14:55 Uhr | dapd

Die HRE beschäftigt die Justiz immer wieder (Quelle: dpa)

Die HRE beschäftigt die Justiz immer wieder (Quelle: dpa)

Im Rechtsstreit um die Verstaatlichung der maroden Hypo Real Estate (HRE) haben ehemalige Aktionäre eine weitere Niederlage kassiert. Das Landgericht München wies ihre Klage ab, die sich gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juni 2009 richtete. Dieser hatte es dem Bund ermöglicht, seinen Anteil an der Krisenbank von 47 auf 90 Prozent zu erhöhen. Das war die Voraussetzung für das spätere "Squeeze-Out", das Herausdrängen der verbliebenen HRE-Aktionäre.

In der Finanzmarktkrise hatte der Bund die HRE mit Milliardengarantien vor dem Untergang bewahrt und letztlich verstaatlicht. Auf der Hauptversammlung im Sommer 2009 gewann der Bund die Stimmenmehrheit und beschloss eine Kapitalerhöhung. Die infolgedessen neu ausgegebenen Aktien durfte nur der Bund erwerben, die anderen Aktionäre wurden vom Bezug ausgeschlossen.

Aktionäre wehrten sich gegen Zwangsausschluss

Die Aktionäre, die in München geklagt hatten, sahen sich durch die Kapitalerhöhung enteignet. Zudem wurden ihrer Meinung nach ihre Mitwirkungs- und Teilnahmerechte als Anleger verletzt, weil die Einberufungsfrist zur Hauptversammlung verkürzt worden sei.

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Nach Überzeugung der 5. Handelskammer wurde aber weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht oder Aktienrecht verstoßen. Eine Enteignung oder unverhältnismäßige Beschränkung des Eigentumsrechts liege nicht vor. Auch die rasche Einberufung der Hauptversammlung sei vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise rechtmäßig gewesen, zumal die von der EU verlangte Frist von 21 Tagen gewahrt worden sei.

Gericht: "Squeeze-Out" war rechtens

Die noch nicht rechtskräftige Entscheidung kommt nicht überraschend. Das Landgericht hatte den Altaktionären bereits bei früheren Terminen wenig Chancen attestiert. Klägeranwältin Daniela Bergdolt erwägt, in Berufung zu gehen. Zunächst werde sie aber die Urteilsbegründung genau prüfen, sagte sie nach der Verkündung. Bereits mit Klagen gegen den Zwangsausschluss waren frühere HRE-Aktionäre gescheitert. Das "Squeeze-Out" wurde bereits in letzter Instanz als rechtmäßig bestätigt.

Die HRE beschäftigt die Justiz aber weiter. Unter anderem haben Anteilseigner gegen die Höhe der Abfindung Klage eingereicht, die sie beim Squeeze-Out erhielten. Der ehemalige Bank-Chef Georg Funke klagt gegen seinen Rauswurf und Aktionäre wiederum gegen die Bank, der sie vorwerfen, sie vor der Beinahe-Pleite falsch informiert zu haben.


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Kommentare (1)

zum Forum

Thema: "Richter lassen ehemalige HRE-Aktionäre abblitzen"

Fuchsi schrieb: am 24. Februar 2012 um 06:07:25
(2) (0) HRE
Die Aktionäre haben das Ihrem genialen Vorstand Georg Funke zu verdanken. Der hat statt der ausgewiesenen Bilanzsumme von 400Mia. ganz
nebenbei in Wirklichkeit nochmal 600Mia. ins geheim im Ausland bewegt. Macht tatsächlich 1Billion Bilanzsumme. Solche krumme Touren hat der Steinbrück SPD mit unseren 140 Mia. Steuergeld übernommen. Das ist Sozialdemokratie heute. Lieber Helmut Schmidt wo ist Herz und Hirn der SPD?
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