11.09.2011, 09:53 Uhr | cs
"Bier ist gesund. Bier macht schön": So könnte ein Werbespruch für die gesundheitsfördernde Wirkung des erfrischenden Gerstensaftes lauten. Dies dachten sich auch die deutschen Brauer und bewarben auf der Internetseite des Brauer-Bundes den Vitaminreichtum ihres Produktes. Auch habe es Vorbeugeeffekte gegen Herzerkrankungen, so die Brauer. Das war den Verbraucherzentralen (vzbv) ein Dorn im Auge - sie klagten. Jetzt verbot das Landgericht (LG) Berlin die Werbung für gesundheitsfördernde Wirkung von Bier. Der Brauer-Bund will gegen das Urteil allerdings Berufung einlegen (Az.: 16 O 259/10).
Die Brauer hatten mit Aussagen wie "Menschen, die moderat Bier trinken, fühlen sich gesünder und haben mehr Lebensfreude" oder "Wer moderat Alkohol genießt, ist im Alter weniger gefährdet, an Demenz zu erkranken" auf der Internetseite des Brauer-Bundes für den Konsum von Bier geworben.
Das LG Berlin befand, dass Werbung mit gesundheitsfördernden Aussagen zu Bier aber wettbewerbswidrig ist. Die Richter verboten dem Brauer-Bund unter anderem, die schönheitsfördernde Wirkung von Bier hervorzuheben, auf seine Vorbeugeeffekte gegen Herzerkrankungen, Gallen- und Harnstein sowie Osteoporose hinzuweisen und die Herabsetzung des Demenz- und Diabetesrisikos durch Alkoholgenuss anzupreisen. Die Begründung des Gerichts: Die Werbung ist nicht mit EU-Recht vereinbar.
Wenn der Brauer-Bund weiter mit gesundheitsfördernden Aussagen zu Bier Werbung macht, droht ihm ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro, "ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten", wie es im Urteil heißt. Allerdings wollen die Brauer gegen das Urteil vorgehen. Peter Hahn, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, erklärte: "Der Deutsche Brauer-Bund e.V. wird gegen das Urteil des Landgerichts Berlin Berufung einlegen, da die Darlegungen des Verbrauchers im Internet zum Thema "Bier und Gesundheit" eine zulässige Information der Öffentlichkeit und keine Werbung darstellen."
Hahn zufolge seien wahrheitsgemäße, wissenschaftlich belegte Aussagen über positive gesundheitsbezogene Wirkungen von Bier zulässig. Diese fielen nicht unter den Anwendungsbereich der europäischen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben. Die Mitteilung auf der Internetseite des Brauer-Bundes habe aufklärenden und nicht werblichen Charakter. "Da sämtliche Angaben mit wissenschaftlichen Veröffentlichungen belegt werden, halten wir das Urteil für ein Fehlurteil", so Hahn.
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Quelle: t-online.de
Peter § schrieb:
am 3. August 2011 um 21:44:26
(3)
(2)
Alkohol & Nikotin
Alkohol wird verharmlost,Nikotin verteufelt. Dabei ist Alkohol die gefährlichere Droge als Nikotin.
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N. ter Beil schrieb:
am 3. August 2011 um 20:03:24
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(0)
Allolo
Wenn Menschen zu viel saufen werden sie krank, wenn Menschen zuviel fressen werden sie auch krank. Das Fressen will man den Menschen
aber noich nicht verbieten. Und was ist eigentlich mit den Menschen, die ihre Speisen und Getränke mit Genuß verzehren und von beidem sinnvollen Gebrauch machen?
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Logikus schrieb:
am 3. August 2011 um 19:37:08
(2)
(1)
Bier
Dann darf die gesundheitsfördernde Wirkung von Milch auch nicht beworden werden. Ist ja wohl logisch. Oder wissen die Richter
überhaupt nicht, dass es auch Milch gibt. Man glaubt i8mmer noch, dass die Studenten der juristischen Fakultäten der Universitäten das meiste Bier saufen und das in Übermaß. Bier braucht keine Bewerbung mit gesundheitsfördernder Wirkung, das weiß man eben. Punkt. Nochmal Punkt.
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