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Richtig Steuern sparen

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Richtig Steuern sparen

25.02.2010, 15:57 Uhr | dpa tmn

Investoren und Sparer müssen sich auf geänderte Steuervorgaben einstellen (Foto: imago)

Investoren und Sparer müssen sich auf geänderte Steuervorgaben einstellen (Foto: imago)

Die meisten Arbeitnehmer werden es auf ihrer Gehaltsabrechnung schon bemerkt haben: Seit dem 1. Januar bleibt unter dem Strich mehr übrig. Denn die Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge werden beim Lohnsteuerabzug stärker berücksichtigt. Die genauen Zahlen gehören erst in die Steuererklärung in einem Jahr. Auch beim Ausfüllen der Unterlagen für 2009 sollten die sogenannten Vorsorgeaufwendungen aber nicht vergessen werden. Denn sie können sich bei der Berechnung der Steuerlast günstig auswirken.

Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen‎

Eine ganze Reihe von Posten fällt im Steuerrecht unter den Vorsorgeaufwand. Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes Anfang 2005 wird zwischen Altersvorsorgeaufwendungen und sonstigen Vorsorgeaufwendungen unterschieden, erklärt Anita Käding, Referentin für Steuerrecht beim Bund der Steuerzahler in Berlin: "Für diese beiden Arten der Vorsorgeaufwendungen gibt es jeweils einen steuerlich absetzbaren Höchstbetrag."

Aufwendungen für die Altersvorsorge

Altersvorsorgeaufwendungen werden in steigendem Umfang steuerlich berücksichtigt - für 2009 sind es 68 Prozent. Der Anteil erhöht sich Schritt für Schritt bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent. Gedeckelt ist die Summe für Ledige bei 20.000 Euro im Jahr. Wer also 20.000 Euro Altersvorsorgeaufwendungen hatte, kann 68 Prozent davon - das sind 13.600 Euro - geltend machen. Für Verheiratete ist es die doppelte Summe. Wichtig ist, dass nur der Arbeitnehmeranteil steuerlich relevant ist

Arbeitgeberanteil wird abgezogen

Ein Beispiel von Käding zeigt, wie Steuerzahler rechnen müssen: Hat ein Arbeitnehmer im vergangenen Jahr 5000 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungseinrichtungen eingezahlt, hat das sein Arbeitgeber auch getan - zusammen ergibt sich eine Summe von 10.000 Euro. Davon wären 6800 Euro steuerfrei. Nach Abzug des Arbeitgeberanteils - 5000 Euro - bleiben 1800 Euro, die der Arbeitnehmer absetzen kann.

Auch private Vorsorge kann unter Umständen abgesetzt werden

Zu den Altersvorsorgeaufwendungen zählen aber nicht nur Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen gehört auch die private Vorsorge dazu, wie Nora Schmidt-Keßeler, Hauptgeschäftsführerin der Bundessteuerberaterkammer in Berlin, erklärt: Unter den Altersvorsorgeaufwendungen sind das zum Beispiel Beiträge zur sogenannten Riester-Rente.

Es kommt auf die tatsächliche Aufwendung an

Für eine Riester-Rente können bis zu 2100 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden, sagt Käding. Es kommt auf die tatsächlichen Aufwendungen an. Käding weist auf eine weitere Einschränkung hin: Häufig wirkt sich das Riester-Sparen steuerlich nicht aus, denn der Fiskus prüft, ob die gewährten Zulagen oder der Steuerabzug für den Sparer günstiger sind - oft sind es die Zulagen.

Private Rentenversicherungen vor 2005

Beiträge zu Rentenversicherungen sind absetzbar, wenn diese vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sagt Marlies Spargen vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. Sie werden aber nur anteilig berücksichtigt. Wer nach 2005 abgeschlossen hat, muss weitere Kriterien eines umfassenden Katalogs erfüllen. So darf die Police nicht vererbbar und nicht beleihbar sein, nicht übertragbar und nicht veräußerbar ohne Kapitalwahlrecht.

Absetzbarkeit an Bedingungen geknüpft

"Die Beiträge sind nur absetzbar, wenn der Vertrag die Zahlung einer lebenslangen monatlichen Altersrente vorsieht und die Rentenzahlung nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt", sagt Schmidt-Keßeler. An Voraussetzungen geknüpft ist auch die steuerliche Beachtung von Risiko-Lebensversicherungen. Beiträge sind nur dann absetzbar, wenn sie ausschließlich im Todesfall zahlen, fügt Spargen hinzu. "Ebenso wenig absetzbar sind in der Regel fondsgebundene Lebensversicherungen und alle Sachversicherungen - die Hausratpolice oder Beiträge zur Kaskoversicherung."

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung voll absetzbar

Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen unter anderem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Seit diesem Jahr können hier die vollen Beiträge abgesetzt werden - bei der Steuererklärung für das vergangenen Jahr gelten noch die alten Sätze. Alle Posten werden zusammengerechnet. "In der Steuererklärung für 2009 können Beiträge zum Beispiel zu Risikolebensversicherungen zusammen mit den Beiträgen zur Krankenversicherung, zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen bis zu einem Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden", erklärt Schmidt-Keßeler. Dieser beträgt 2400 Euro pro Person, wenn der Betreffende die Kosten für seine Kranken- und Pflegeversicherung allein trägt. Da bei Arbeitnehmern aber in der Regel der Arbeitgeber die Hälfte zahlt, ist der Höchstbetrag für sie niedriger und beträgt 1500 Euro.

Alle Ausgaben geltend machen

Steuerzahler sollten immer alle ihre Ausgaben geltend machen, ob bei den sonstigen oder den Altersvorsorgeaufwendungen. Das Finanzamt prüft dann automatisch, was abzugsfähig ist. Eingetragen werden die Zahlen in der anstehenden Einkommensteuererklärung erstmals in einer neuen Anlage. Bislang waren dafür Felder im Mantelbogen vorgesehen.

"Anlage Vorsorgeaufwand"

Nun gibt es die "Anlage Vorsorgeaufwand", sagt Schmidt-Keßeler: "Darin werden die verschiedenen Vorsorgeaufwendungen im Einzelnen abgefragt. Die Beiträge aus den gesetzlichen Versicherungen für Arbeitnehmer stehen in der Lohnsteuerbescheinigung. Bei nicht gesetzlich Versicherten und für private Versicherungen ergeben sich die Beiträge aus den Versicherungsunterlagen."


Quelle: t-online.de , dpa-tmn

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Kommentare (15)

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Thema: "Richtig Steuern sparen"

Deppendorfer schrieb: am 27. Februar 2010 um 11:21:57
(0) (0) Abzockerbehörden
Ca. 60% der weltweiten Steuergesetze sollen in deutsch verfasst worden sein. Das spricht Bände und beweist zugleich die
Bürokratenwasserkopfdiktatur, die uns im eisernen Würgegriff hat. Was denken diese Paranoiagraphenanbeter eigentlich ? Dass wir alle nix Sinnvolleres zu tun haben als uns durch ihren verfilzten Sonderfallvorschriftendschungel zu quälen, um zum Jahresende dann doch nachzahlen zu müssen, weil ein Bagatellbeleg fehlt ? Verdammte Beamte !
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ES schrieb: am 26. Februar 2010 um 18:25:43
(0) (0) Steuern
Dieses Steuergesetz ist einfach undurchschaubar und bedarf dringenst einer Reform. Die muß viel einfacher und verständlicher für
alle Menschen sein. Ausnahmen und Sonderfälle darf es so nicht mehr geben. Dann wäre hier schon vie3l erreicht. Aber die Politiker aller Parteien versagen hier total, drum weiter so ihr Penner-
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Uwe schrieb: am 26. Februar 2010 um 14:54:02
(0) (0) Ausbeuterstaat
Alle jammern nur, aber auf die Straße gehen tut auch keiner. Genneralstreik bis die Parteien aufgeben, und dann wird die
macht wirklich vom Volk augeübt und nicht von Konzernabhängigen und Bankenabhängigen bütteln wie es jetzt ist. Merkel ist doch nur die Strohpuppe der Konzerne und Banken. Die Macht haben andere!
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