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Rund ums Haus: Frostschäden können teuer werden

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Immobilien: Frostschäden können teuer werden

17.02.2012, 17:29 Uhr | dapd

Nach der Kältewelle: Frostschäden können teuer werden (Quelle: imago)

Nach der Kältewelle: Frostschäden können teuer werden (Quelle: imago)

Der sibirische Frost hat sich vorerst verabschiedet, doch die Hausbesitzer bangen: Die Kältewelle der vergangenen Wochen hat vielen Immobilien arg zugesetzt und wieder millionenfach Schäden verursacht. Gesprengte Wasserleitungen, geplatzte Heizungsrohre, Kessel, Heizkörper oder Wärmepumpen seien "fast flächendeckend in ganz Deutschland" aufgetreten, berichtet Christian Lübke, Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Scharen von Gutachtern machten derzeit Überstunden, um die Probleme aufzunehmen. In den Frostwintern 2009 und 2010 mussten die Wohngebäude- und Hausratversicherer rund 4,7 Milliarden Euro für die insgesamt 2,9 Millionen Leitungswasserschäden zahlen.

Wer zahlt die Schäden?

"Es ist noch unklar, ob es noch schlimmer kommt als in den Rekordschadensjahren 2009 und 2010", sagt Lübke. Auch wenn die klirrende Kälte diesmal nur gut zwei Wochen das Land im eisigen Griff hatte: Sind Leitungen erst einmal eingefroren, folgt der Rohrbruch meist auf dem Fuß, sobald sich die Minusgrade verabschieden. Und jeden Winter überfällt betroffene Eigentümer das große Bibbern, wenn es um die Frage geht: Wer muss für die Frostschäden rund ums Haus eigentlich aufkommen?

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Schlimmstenfalls gibt es keinen Cent

In der Regel zahlt die Wohngebäudeversicherung, selbst Folgeschäden durch Frostbruch am Gebäude. Das gelte aber nur, wenn Leitungswasserschäden in der Police mitversichert sind, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV). Und wenn dem Hausbesitzer keine Mitschuld nachgewiesen werden kann.

Ist beides der Fall, sind Schäden am Haus selbst sowie an allen fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteilen abgedeckt. Dazu zählen neben Heizungs- und Sanitäranlagen auch verklebtes Parkett oder die Einbauküche. Außerhalb des Hauses sind außerdem die Zuleitungsrohre der Wasserversorgung einbezogen, zum Beispiel, wenn das im Vorgarten verlegte Wasserrohr platzt. Gefriert Wasser, vergrößert sich sein Volumen um knapp zehn Prozent - zu viel für manches Rohr.

Hat der Eigentümer grob fahrlässig gehandelt, etwa das Haus trotz Eiseskälte nicht beheizt, wasserführende Rohre nicht entleert oder den Haupthahn nicht abgedreht, kann es teuer für ihn werden. "Das ist eine Pflichtverletzung", sagt Lübke. Die Versicherung darf ihre Leistung dann drastisch kürzen, um 50 oder gar 70 Prozent.

Im Extremfall muss sie überhaupt nicht einspringen. So zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht, wenn die Räume nach dem Auszug der Mieter drei Monate leer stehen, nicht geheizt oder der Hauptwasserhahn nicht zugedreht wird (Landgericht Erfurt, Aktenzeichen 8 O 1204/09 und Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 9 U 110/07).

Reine Feuer-Police zahlt nicht

Richtig ins Geld geht es für den Hausbesitzer, wenn er keine umfassende Wohngebäudeversicherung besitzt, sondern nur gegen Feuer abgesichert ist. Das sei immer noch oft der Fall, sagt Rudnik: "Dabei kommen Schäden durch Leitungswasser vergleichsweise am häufigsten vor."

Ist Mobiliar ruiniert, Kleidung oder der Fernseher, springt in der Regel die Hausratversicherung ein. Das gilt auch für Frostschäden - etwa, wenn Leitungswasser aus geplatzten Wasserrohren, Toiletten oder Heizungsanlagen in die Wohnung geflossen ist.

Wer jetzt nach dem Frost einen Schaden entdeckt, sollte sofort seinen Versicherer informieren. Läuft Leitungswasser aus, muss so schnell wie möglich der Haupthahn geschlossen und das Mobiliar ins Trockene gebracht werden. Der Betroffene ist dazu verpflichtet, die Schäden so gering wie möglich zu halten. Auf Nummer sicher geht, wer die Problemstellen gleich fotografiert.


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Kommentare (1)

zum Forum

Thema: "Rund ums Haus: Frostschäden können teuer werden"

Opa schrieb: am 17. Februar 2012 um 17:28:38
(4) (0) Frostschdenversicherung
Ist halt wie immer: Bein Aufschwatzen von Versicherungen u. Einziehen der Beiträge sind sie fix, unsere Versicherer.
Aber wenns ans Zahlen geht wird getrickst. Ich hatt den Fall eines Überspannungsschadens. Der Heizungsregler war sichtbar verschmort, Gutacher bescheinigte Altersschwäche. Erst Gegengutachten brachte das ans Licht, was Laie sofort sah: Überspannungsschaden. Denke, Gutachterkosten waren teurer als das Teil.
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