01.03.2010, 16:51 Uhr | dpa tmn
Sturmschäden sollten Versicherte ihrem Anbieter so schnell wie möglich melden. So lassen sich weitere Schäden vermeiden und die Schadensregulierung fehlerlos angehen. "Wenn zum Beispiel Teile des Dachs abgedeckt sind, sollte ich so schnell wie möglich meiner Wohngebäudeversicherung Bescheid sagen", riet Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. "Die kann etwa dabei unterstützen, dass der Schaden nicht noch größer wird - zum Beispiel durch Abschlagszahlungen oder Kontakte zu Handwerkern."
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute rät, Dächer nach dem Sturm zu inspizieren, auch wenn Eigentümer dem Anschein nach glimpflich davon gekommen sind. Am einfachsten sei das mit einem Fernglas, sagte Jürgen Maaß, Pressesprecher für Berlin und Brandenburg. Der Hintergrund ist, dass auch verschobene oder gerissene Ziegel Sturmschäden seien, die auf Kosten der Versicherung gerichtet werden. Um Witterungsschäden zu vermeiden, sollte das Dach so schnell wie möglich wieder verschlossen werden. Das ist laut GDV auch im Interesse des Versicherten. Außerdem verpflichtet sie der Versicherungsvertrag zu einer schnellen Meldung.
Im Haus sollte schleunigst eine Liste der beschädigten Gegenstände erstellt werden - für kaputte Einrichtung kommt die Hausratversicherung auf. "Falls vorhanden, ergänzen Sie die Liste um die Einkaufsbelege", empfahl die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. "Andernfalls fügen Sie aus dem Gedächtnis den Zeitpunkt der Anschaffung und den ungefähren Neupreis hinzu." Bevor Notreparaturen angegangen werden, sollten Betroffene Fotos oder Filmaufnahmen machen oder mit dem Nachbarn Protokolle über die Schäden anfertigen.
Schäden am Auto reguliert die Kfz-Versicherung. Ist ein Baum auf den Wagen gestürzt, sei das ein Fall für die Teilkasko, erklärte Rüter de Escobar. "Eine Vollkasko brauche ich für diesen Schaden nicht, und es gibt auch keine Änderung beim Schadenfreiheitsrabatt - einen Sturmschaden kann ich mit meinem Fahrverhalten ja nicht beeinflussen." Die Selbstbeteiligung sei allerdings zu leisten. Mögliche Leistungsausschlüsse bei Sturm sind der Expertin nicht bekannt. "Es wird von den Versicherern zum Beispiel nicht erwartet, dass das Auto fern von Bäumen geparkt wird."
Quelle: t-online.de , dpa-tmn
Hainchen schrieb:
am 1. März 2010 um 14:40:32
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Sturm
Hallo, ich möchte all die Menschen ansprechen, die so fleißig an den Aufräumungsarbeiten teilgenommenhaben. Ein Großes Lob an alle
Einsatzkräften und Vielen Dank!!! An alle die unsere Straßen Schienen von Bäumen befreien und uns sonst behilflich sind. Ein Herzliches Danke für mich nicht selbstverständlich , daß so viel für uns getan wird.
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