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Schäuble will Selbstbehalt bei der Autohaftpflicht besteuern


Geld-vorsorge
Presse: Schäuble plant Versicherungssteuer auf Selbstbehalt

Von t-online, dapd
Aktualisiert am 22.07.2012Lesedauer: 2 Min.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU)Vergrößern des BildesBundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) (Quelle: dpa)
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Viele Unternehmen in Deutschland vereinbaren bei ihrer Autohaftpflicht Selbstbehalte und reduzieren so ihre Beiträge. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist das offenbar ein Dorn im Auge: Er will bei der Kfz-Haftpflicht die Versicherungssteuer in Höhe von 19 Prozent nicht nur auf die Versicherungsbeiträge erheben, sondern auch auf die Selbstbeteiligung im Schadensfall. So will sich das Finanzministerium 100 Millionen Euro pro Jahr sichern, heißt es in zwei Presseberichten.

Einen entsprechenden Vorschlag habe das Bundeskabinett bereits beschlossen, berichtet die "WirtschaftsWoche" unter Berufung auf Regierungskreise. Betroffen wären von der Neuregelung zunächst Betreiber von Fahrzeugflotten, die anders als Privatleute einen Kfz-Haftpflichttarif mit Selbstbehalt wählen dürfen. Privatleute dürfen bei Kaskoversicherungen Selbstbehalte aushandeln.

Steuern auf den Selbstbehalt

Bei einer Eigenbeteiligung vermindert sich die Kfz-Haftpflichtprämie. Statt 200 Euro muss der Autofahrer nur 150 Euro zahlen, wenn er beispielsweise vertraglich ein Selbstbehalt von 600 Euro vereinbart hat. Bisher musste der Kunde nur für die 150 Euro die Versicherungsteuer von 19 Prozent zahlen.

Wird die neue Steuer eingeführt, dann muss der Versicherte künftig im Fall eines Unfalles mit Schaden für einen Dritten auch auf den von ihm gezahlten Selbstbehalt - also auf die 600 Euro - die Steuer entrichten. Dies schreibt die "Financial Times Deutschland" (FTD).

Da die Besteuerung dabei direkt in den Selbstbehalt der Haftpflichtversicherung eingerechnet wird, könnte die Kfz-Haftpflicht bei allen Versicherungen und somit für alle Autofahrer teurer werden.

Verband kritisiert Vorstoß

Scharfe Kritik kam insbesondere vom Geschäftsführer des Deutschen Versicherungs-Schutzverbands, Rüdiger Auras. "Der Selbstbehalt ist ein rechtlich legitimes Mittel, um den Risikotransfer zu vereinfachen", schreibt die "FTD". "Diese Regelung konterkariert das."

Des Weiteren sei der neue Ansatz nicht besser. Denn dadurch würden neben den zusätzlichen Kosten, die auf die Kunden zukommen, auch ein unverhältnismäßiger Bürokratieaufwand die Versicherungen zusätzlich belasten.

"Das kann in keinem Verhältnis zu den Steuereinnahmen stehen", sagte er weiter. Der Versicherer reicht das Geld an die Steuerbehörden weiter. "Bei einem großen Unternehmen können im Jahr Tausende an Kleinstschäden anfallen", sagte Auras. Andererseits sind die Schäden nicht immer schnell geklärt: Die Abrechnung eines Personenschadens kann sich über Jahre hinziehen, schreibt die "FTD".

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