05.09.2008, 13:39 Uhr | bv
Bundessozialgericht in Kassel (Foto: imago)Vermögen, das aus einer Schmerzensgeldzahlung stammt, darf nicht auf Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Die Verwertung wäre eine "besondere Härte" und ist daher ausgeschlossen, urteilten die Richter. (Az: B 14/7b AS 6/07 R)
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Quelle: AFP , t-online.de
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