14.08.2011, 09:34 Uhr | t-online.de, sia
Schönheitsoperationen: Was zahlt die private Krankenkasse?
Falten, Fettpolster, schiefe Nase: Immer mehr Deutsche - Frauen und Männer - sind mit ihrem Äußeren nicht zufrieden. Schon zwischen 2008 und 2009 ist die Zahl der Schönheitsoperationen hierzulande um 20 Prozent gestiegen, meldet die Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland (GÄCD). Der Trend dürfte sich mittlerweile verstärkt haben. Für einen solchen Eingriff muss der Patient allerdings tief in die Tasche greifen. Nicht so die Mitglieder der privaten Krankenversicherung (PKV) - das glauben zumindest viele. Doch können sich privat Krankenversicherte wirklich darauf verlassen, dass ihre Kasse die Verschönerung zahlt? Wir erläutern Ihnen, womit Sie rechnen dürfen.
Generell gilt: Die PKV übernimmt die Kosten für einen schönheitschirurgischen Eingriff nur, wenn der aus medizinischen Gründen notwendig ist, sagte Jens Wegner, Pressereferent des Verbandes der privaten Krankenversicherung, im Gespräch mit t-online.de. Ist das Ziel einer Behandlung eine rein optische Verbesserung ohne medizinischen Hintergrund, muss der Privatversicherte die Arztrechnung also selbst begleichen.
Übernommen werden können hingegen die Kosten für eine Nasenkorrektur, die wieder eine richtige Nasenatmung ermöglicht. Auch wenn eine körperliche Missgestaltung ein psychisches Leiden verursacht, stehen die Chancen für den Versicherten gut, dass die PKV die Kosten für eine verschönernde Behandlung trägt. Das wäre etwa der Fall bei einer Frau mit verschieden großen oder geformten Brüsten, die durch eine Operation angeglichen werden können.
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Ebenso kann eine Patientin, deren Brüste starke Rückenbeschwerden verursachen, Anspruch darauf haben, dass die Kasse eine Brustverkleinerung bezahlt. Auch ein privat Versicherter, deren starke Körperbehaarung ihn psychisch belastet, bekommt die Ausgaben für einen Eingriff zur Entfernung der haarigen Last eventuell erstattet. Allerdings betrachte die PKV stets den Einzelfall, betonte Wegner. Entscheidend sei die Diagnose des Arztes, der die medizinische Notwendigkeit eines Eingriffs bescheinigen muss.
Bei ausschließlich kosmetischen Behandlungen dreht die PKV den Geldhahn zu. Dazu gehören Wegner zufolge die Entfernung von Tätowierungen. Zu den beliebtesten schönheitschirurgischen Eingriffen bei beiden Geschlechtern zählt laut GÄCD das Fettabsaugen. Wer mit dieser Methode schlank werden möchte, muss das in der Regel jedoch aus eigener Tasche bezahlen.
Und was, wenn die Operation schiefgeht oder Komplikationen auftreten? Experten schätzen, dass mehr als 20 Prozent der weiblichen und acht Prozent der männlichen Patienten unter negativen Operationsfolgen zu leiden haben. Die PKV lehne die Bezahlung von Folgeerkrankungen nach Schönheitsoperationen nicht grundsätzlich ab, erklärte Jens Wegner.
Sei der Eingriff beispielsweise von einem renommierten Chirurgen vorgenommen worden und der Patient müsse trotzdem nachher wegen einer Blutvergiftung behandelt werden, würden die Kosten dafür von der Kasse beglichen. Wer sich aber zum Beispiel im Ausland von einem eher unerfahrenen Operateur verschönern lässt, um Geld zu sparen, kann leicht auf den Folgekosten sitzen bleiben, falls der Eingriff misslingt.
Inzwischen gibt es aber Versicherungen, die die Kosten für postoperative Komplikationen übernehmen. Ein wichtiger Aspekt, denn eine Schönheitsoperation birgt die gleichen Risiken wie jeder andere operative Eingriff. Dazu gehören Infektionen, Narben, Thrombosen und Embolien.
Eine Folgekostenversicherung deckt nach Angaben der Versicherer die Rückforderungsansprüche der Krankenkasse für Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung. Bezahlt werden demnach eine Operation, eine Untersuchung und/oder eine ambulante Behandlung nach einer Komplikation infolge einer medizinisch nicht notwendigen ästhetischen oder plastischen Operation.
Versichert werden kann eine Vielzahl von Schönheitsoperationen, darunter auch Brustvergrößerungen oder -verkleinerungen, Bauchstraffungen, Fettabsaugungen oder Gesichtsliftings. Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist abhängig von dem geplanten kosmetischen Eingriff, weiterhin spielt eine Rolle, ob der Versicherungsnehmer raucht.
Versicherungsexperten bemängeln allerdings, dass zahlreiche Komplikationen meist nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Nervenschäden, Narbenwucherungen und Asymmetrien können beispielsweise ausgeschlossen sein. Vor dem Abschluss einer Folgekostenversicherung sollten Interessenten sich daher informieren, was genau diese umfasst. Wer allerdings mit dem Ergebnis der Operation unzufrieden ist, die Nase nachbessern oder die Ohren ein zweites Mal korrigieren lassen will, dem nützt eine solche Versicherung nichts. Denn dafür steht der Versicherer nicht gerade.
Quelle: t-online.de
medassure schrieb:
am 23. Oktober 2011 um 09:25:49
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Folgekostenversicherung
Die medassure Folgekostenversicherung ist eine ergänzende Versicherung zur gesetzlichen und privaten
Krankenversicherung. Sie wurde von der Jahnke Hoyer & Cie. GmbH in Zusammenarbeit mit dem Versicherer und der plastisch-ästhetischen Chirurgie der Universitätsklinik Bonn entwickelt. medassure schützt vor Folgekosten, die aufgrund von Komplikationen nach einer kosmetischen und medizinisch nicht indizierten Operation entstehen können.
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Nicky68 schrieb:
am 14. August 2011 um 17:45:00
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Schönheits-Operation
Wissenschaftlich heißt das "Michael-Jackson-Syndrom". Er wurde immer "schöner"
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mb schrieb:
am 14. August 2011 um 12:36:45
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op
ich würde gerne meine brust machen lassen doch meine kk übernimmt nichts erstmal sind sie unterschiedlich groß kriegste schon ein
problem beim bh kaufen eine c und andere d super und außerdem hab ich seit jahren rücken.ich bin nur 153cm groß.es sieht einfach nur sch.. aus wenn du dann bei der größe son vorbau hast.für mich eine last aber ich kann mir sowas wie ne op nicht leisten also mach ich das beste drauß mein mann liebt mich auch so.war ja schon immer so. nur ich hab ein problem d
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