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Schrottimmobilien: Badenia kann Steuervorteile nicht aufrechnen

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Schrottimmobilien: Badenia kann Steuervorteile nicht aufrechnen

02.03.2011, 19:46 Uhr | dpa, AFP, bv

Bausparkasse Badenia: Kein Abzug beim Schadenersatz (Foto: ddp)

Bausparkasse Badenia: Kein Abzug beim Schadenersatz (Foto: ddp)

Die Bausparkasse Badenia hat im Streit um sogenannte Schrottimmobilien erneut eine Niederlage erlitten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, dass die Bausparkasse den Schadenersatz für die Opfer nicht um deren Steuervorteile mindern kann. Zur Begründung sagte das Gericht, die Geschädigten müssten die Rückzahlungen schließlich versteuern. Das Urteil bezog sich zwar auf einen Fall der Badenia, ist nach Angaben des BGH aber auch für zahlreiche weitere Verfahren von Bedeutung (Az.: XI ZR 96/09).

Der Käufer einer Schrottimmobilie hatte sich vor Gericht Schadenersatz erstritten, weil die Badenia und die an dem Geschäft beteiligte L-Bank den Käufer zuvor nicht ausreichend über Risiken der Wohnungsvermietung aufgeklärt hatten, mit der der Kauf gegenfinanziert werden sollte. Die Vorinstanz zog von dem Schadenersatz in Höhe von 21.700 Euro jedoch die Steuervorteile in Höhe von 7800 Euro ab, die der Wohnungskäufer bekommen hatte. Auf die Klage des Mannes entschied nun der BGH, dass die Bausparkasse ihm die gesamte Summe auszahlen müsse, da er sie auch zu versteuern habe.

Überteuerte Wohnungen finanziert

"Der Abzug der Steuervorteile vom Schaden des Klägers ist nicht berechtigt", erklärten die Richter. Außerdem habe Badenia nicht belegen können, dass der Kläger durch den Kauf der Wohnung überhaupt nennenswert Steuern gespart habe. Die Badenia hatte Käufe von überteuerten Wohnungen als Steuersparmodelle mit Krediten finanziert.

Da sich die Wohnungen nicht zu den versprochenen Preisen vermieten ließen, scheiterte die Gegenfinanzierung des Kaufs und das fragwürdige Geschäftsmodell flog auf. Geschädigte mussten und müssen sich seitdem durch alle Instanzen klagen, um eine Rückabwicklung des Vertrags zu erstreiten. Dabei verliert die Badenia regelmäßig. Zuletzt hatte der BGH im Januar in der Angelegenheit festgestellt, dass die Badenia ihre Kunden arglistig getäuscht hatte.


Quelle: dpa , AFP , t-online.de

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Kommentare (2)

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Thema: "Schrottimmobilien: Badenia kann Steuervorteile nicht aufrechnen"

kdw439 schrieb: am 2. März 2011 um 15:44:57
(0) (0) Schrottimmobilien
Es ist traurig, dass die Geschädigten vom Gesetzgeber allein gelassen werden. Ich selbst habe fünf Jahre mit einer Bank
(dreimal den Anwalt gewechselt) um 134 000,00 Euro gestritten. Wenn man genauer hinschaut, wird man feststellen, dass Politiker in den Vorständen der Banken sitzen. Die sägen sich doch nicht den Ast ab auf dem ……. Ich höre jetzt auf. Ich rege mich schon wieder auf. Es war alles sehr teuer………!
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ottokarl schrieb: am 1. März 2011 um 23:31:50
(0) (0) Badenia Bausparkasse
Entlich mal ein gerechtes Urteil. Bisher wurden die Bänker trotz erheblicher krimineller Energie noch nie von der
Justitz belangt. Wird Zeit das die Betrüger vor den Kadi gezogen werden. Der kleine Penner der schwarz fährt wird schlieslich auch verurteilt, obwohl der Schaden sehr gering ist. Hier haben die sogenannten Bänker Millionen zu Lastern des kleinen Mannes verdient. Sehr Ehrenhaft. Geld regiert die Welt.
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