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"Ich bin schuld" - nach Unfall ohne Folgen (Foto: imago)Die Aussage "Ich bin schuld und meine Versicherung wird das übernehmen" direkt nach einem Autounfall verpflichtet zu nichts. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Eine solche Aussage spiele allenfalls bei der Beweiskette eine Rolle als Indiz (Az. I-1 U 246/07 vom 16. Juni 2008). Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig.
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Quelle: AFP , dpa , t-online.de
Peter schrieb:
am 23. Dezember 2011 um 20:03:49
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Was tun?
wie verhält man sich den dann richtig denn oft kommt die Polizei bei Blechschäden nicht mehr. Danach kann der Verursacher ja alles
mögliche behaupten.
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