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Pierer zahlt Siemens fünf Millionen Euro
02.12.2009, 11:21 Uhr | Financial Times Deutschland
Heinrich von Pierer (Foto: AP)Lange hatte der Konzern mit seinem Ex-Chef gerungen. Nun haben sich beide Seiten geeinigt. Heinrich von Pierer zahlt nach "FTD"-Informationen fünf Millionen Euro Schadenersatz in der Korruptionsaffäre. Damit rückt Siemens von der ursprünglichen Forderung ab. Eine Klage gegen Pierer wäre damit ebenfalls vom Tisch. Das Unternehmen wollte sich unter Hinweis auf die Aufsichtsratssitzung an diesem Mittwoch zunächst nicht äußern. Auch sein Anwalt lehnte eine Stellungnahme ab.
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Siemens wollte eigentlich sechs Millionen Euro
Ursprünglich hatte der Konzern sechs Millionen Euro von Pierer gefordert und ihm mit einer Klage gedroht, sollte er nicht einlenken. Siemens wirft mehreren Ex-Managern vor, die Entstehung eines Schmiergeldsystems durch mangelnde Kontrolle begünstigt zu haben. Der frühere Vorsitzende Klaus Kleinfeld und heutige Chef des US-Konzerns Alcoa wird nach FTD-Informationen zwei Millionen Euro zahlen.
Affäre kam 2006 ins Rollen
Die
Siemens-Affäre war im November 2006 mit einer Großrazzia ins Rollen gekommen. Staatsanwälte und interne Ermittler deckten dubiose Zahlungen in Höhe von 1,4 Milliarden Euro auf. Die Affäre hat Siemens inklusive Beraterkosten zur internen Aufklärung und einer Kartellstrafe mindestens 2,5 Milliarden Euro gekostet. Pierer zahlt damit allerdings mehr als seine früheren sechs Vorstandskollegen. Allerdings dürfte der Aufsichtsrat vorerst von einer angedrohten Schadenersatzklage gegen Heinz-Joachim Neubürger, Thomas Ganswindt und Uriel Sharef absehen, solange die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Ex-Vorstände noch nicht abgeschlossen sind. Drei frühere Manager hatten sich bereits auf einen Vergleich mit dem Münchner Konzern geeinigt und jeweils eine halbe Million Euro bezahlt.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Gegen Pierer und andere frühere Mitglieder der Siemens-Führung ermittelt auch die Staatsanwaltschaft München wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht in sogenannten Ordnungswidrigkeitsverfahren.
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Quelle: Financial Times Deutschland