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Private Krankenversicherung: So klappt die Flucht aus der PKV


Versicherungen
So klappt die Flucht aus der privaten Krankenversicherung

t-online, t-online.de - sia

Aktualisiert am 10.01.2012Lesedauer: 3 Min.
Für immer Privatpatient - das muss nicht seinVergrößern des BildesFür immer Privatpatient - das muss nicht sein (Quelle: imago-images-bilder)
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Zahlreiche Privatpatienten haben sich gleich zu Beginn des neuen Jahres geärgert: Sie müssen für die Krankenversicherung ab Januar tiefer in den Geldbeutel greifen. Beim Versicherer Central etwa wurden Erhöhungen von bis zu 40 Prozent angekündigt, aber auch ARAG, Debeka, Deutscher Ring, Gothaer, HanseMerkur, Allianz oder AXA haben ihre Beiträge teilweise deutlich angehoben. Kein Wunder also, dass sich etwa Freiberufler oder Rentner mit nur mittleren Einkommen überlegen, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu flüchten. Wir verraten, wie das funktioniert.

Flucht in die gesetzlichen Kassen

"Bei uns häufen sich die telefonischen Anfragen von Privatversicherten, die zur AOK kommen wollen", erklärte Wilfried Jacobs, Chef der AOK Rheinland/Hamburg dem "Spiegel". Von der privaten Krankenversicherung (PKV) zur Barmer GEK wechselten demnach im Jahr 2011 rund 27.600 Versicherte, neun Prozent mehr als im Jahr zuvor. Zur Techniker Krankenkasse gingen etwa 68.000 Privatpatienten, fast zwölf Prozent mehr als im Jahr 2010.

Wechsel bei Arbeitslosigkeit möglich

Die private Krankenversicherung zu verlassen, erlaubt der Gesetzgeber nur ausnahmsweise, etwa wenn der Versicherte den Job verloren hat. "Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen allerdings in der privaten Krankenversicherung bleiben", erläutert Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. In die gesetzlichen Krankenkassen zurückkehren dürfen laut Gesetz auch Angestellte bis zu 55 Jahren, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze unterschreitet, die für dieses Jahr 50.850 Euro beträgt. Die gleiche Regelung gilt für Selbstständige.

In eine gesetzliche Krankenkasse wechseln können zudem Studenten unter 30 Jahren und Berufsanfänger, deren Verdienst unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Alle anderen müssen Privatpatient bleiben. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Versicherte die Vorteile der PKV in Anspruch nehmen, solange sie im Arbeitsleben stehen, danach aber wieder als Kassenpatient für geringere Beiträge Leistungen aus einem Topf abziehen, in den sie bisher nicht eingezahlt haben.

Tricks helfen bei der Rückkehr in GKV

Schlupflöcher für Wechselwillige sind dennoch vorhanden. "Es gibt Tricks, mit denen wir Privatpatienten helfen können", bestätigte ein Kassenmanager im Gespräch mit dem "'Spiegel". Voraussetzung dafür sei allerdings, dass der Arbeitgeber mitmache.

Eine Chance für Privatversicherte, in eine gesetzliche Kasse zu wechseln, ist dem Experten zufolge, für einige Zeit die Zahl der Arbeitsstunden herunterzufahren, um unter die Versicherungspflichtgrenze zu rutschen. Ein Selbstständiger hat demnach die Möglichkeit, eine Festanstellung anzunehmen und mit dem Arbeitgeber für den Start ein relativ geringes Gehalt auszuhandeln. "Wenn er der PKV erst einmal entkommen ist, kann er seinen Verdienst wieder aufstocken", erläutert der Manager im "Spiegel".

Chance auch für Selbstständige

Um von der PKV in die GKV zurückkehren zu können, muss das Einkommen des Versicherten für mindestens ein Jahr unterhalb der GKV-Versicherungspflichtgrenze liegen, bestätigen Experten des Ratgeberportals "finanztip.de". Die GKV nehme in dem Fall beispielsweise Versicherte unter 55 Jahren nach Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung für mindestens zwölf Monate wieder auf. Da die Regelung nicht für Personen über 55 Jahren gilt, sollte die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung aber immer rechtzeitig geplant werden.

Klappt das alles nicht, können Betroffene natürlich versuchen, zumindest in einen preiswerteren Tarif zu wechseln. Dagegen sträuben sich die Privaten Krankenversicherer allerdings oft. Professionelle Verstärkung kann das Blatt wenden: Einem DKV-Versicherten, dem der Wechsel wegen seiner "gesundheitlichen Situation" verwehrt wurde, habe zum Beispiel geholfen, den Verbraucherschutz einzuschalten, berichtete der "Spiegel".

Vorsicht vor falschen Angaben

Fachmann Rudnik warnt jedoch davor, beim Wechsel zu schwindeln. Fliege das auf, verlören die Versicherten unter Umständen ihren Schutz in der gesetzlichen Krankenversicherung und müssten sich wieder privat versichern. Auch Schadenersatzforderungen seien eine mögliche Folge.

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