03.02.2011, 10:37 Uhr | AFP, bv
Schwere Vorwürfe gegen Rossmann: Die Verbraucherzentrale Hamburg wirft der Drogeriekette vor, Kunden mit vorgeschobenen Preissenkungen anzulocken. Bei durchgestrichen Altpreisen handelt es sich oftmals nicht um den zuvor gültigen Preis, sondern um die hohe unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP), wie die Verbraucherzentrale mitteilte. Mit Lockvogelangeboten sollten die Kunden in die Märkte geholt werden und würden getäuscht.
Einer Untersuchung der Verbraucherschützer zufolge stimmte nur bei knapp zehn Prozent der über 100 überprüften und mit besonders hohen Rabatten beworbenen Artikel die Unverbindliche Preisempfehlung mit den tatsächlichen vorherigen Ladenpreisen überein. Bei den 20 dreistesten Fällen wurde eine addierte Ersparnis von 86,83 Euro suggeriert; die tatsächliche Ersparnis lag aber nur bei 22,37 Euro.
Aufsteckzahnbürsten von Oral B waren beispielsweise laut Rossmann-Werbung 13 Euro billiger als die UVP. Tatsächlich betrug die Preissenkung aber nur 3,96 Euro. Ein Parfumspray von Puma wurde angeblich 53 Prozent billiger angeboten. In Wahrheit betrug die Ersparnis aber nur knapp 17 Prozent, so die Verbraucherzentrale. Bei einem anderen Parfum wurde eine Ersparnis komplett vorgetäuscht, weil Angebots- und Normalpreis absolut gleich waren.
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Dass die Preiserhöhungen teils "vorgeschoben" waren, war auch wörtlich zu nehmen, wie die Verbraucherschützer dokumentierten. Wer den roten Sonderpreis zur Seite schob, konnte darunter den bisherigen Verkaufspreis entdecken. Die Ersparnis war dann nicht mehr ganz so beeindruckend.
Andere Drogeriemärkte wie die Hamburger Drogeriemarktkette Budnikowsky, Schlecker und dm greifen nach Stichproben der Verbraucherzentrale nicht zu diesem Trick. Rossmann verteidigte die Praxis. Sie sei "richtig und sinnvoll, damit Kunden den Preisvorteil erkennen können", sagte ein Rossmann-Sprecher der Nachrichtenagentur AFP.
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Die Verbraucherzentrale Hamburg forderte das Unternehmen auf, "die unseriöse Preiswerbung einzustellen". Die Unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller seien "Fantasiepreise, die mit der Wirklichkeit im Handel nichts zu tun haben". Verbraucher könnten sie nicht nachvollziehen, da sie nicht veröffentlicht werden.
Quelle: AFP , t-online.de
Ulm schrieb:
am 24. Februar 2011 um 14:35:44
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Preisschwindel
... wie bundesweit überall - ob großer oder kleiner Händler - ob Lebensmittel, Technik, WTB oder andere Waren. Hier den
noch sehr moderaten "Rossmann" herauszupicken ist doch nur Nachweis der Existenzberechtig. der Verbraucherz. Diese sollte den Mut haben, auch die anderen (Satu./Medi./Makr./EDEK./Praktik./usw./usw.) seit Jahren großzügig mit z.B. "Unverbindlichen Preisempfehlungen der Herstellers" und "Preis vorher" -die gesamte Lügenwirtschaft/-gesellschaft/-politik nur ergänzenden -zu nennen
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user1 schrieb:
am 11. Februar 2011 um 17:02:35
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Rossmann
Mir ist es egal, wie Rossmann & Co. ihre Preise gestalten. Ich informiere mich über Prospektbeilagen in den Zeitungen, wer für den
jeweiligen Artikel den günstigsten Preis hat. Und dort gehe ich hin, wenn ich was brauche. Wie die auf den Preis kommen, das ist mir egal. Und wenn Schlecker oder dm usw. günstiger sind, dann gehe ich eben dort hin. Warum so ein Theater um die Preisgestaltung bzw. deren Berechnung?
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Günther schrieb:
am 11. Februar 2011 um 14:16:27
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Rossmann
Schon seltsam diese sogen.Verbraucherschützer. Es ist doch gang undgäbe die UPreisempf.als Basis zu nehmen, all überall bei
Autos, Supermärkten, Spielwaren usw.Wir haben zwar in D keine Preisbindung mehr, aber wers glaubt wird seligt.Bes.bei luxusartikel wie CH-Uhren, Porzellan usw. sind Preise vorgeschrieben der ausl.Hersteller, werdiese unter-
schreitet, wird einfach nicht mehr beliefert,...so einfach ist das.
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