18.02.2011, 16:02 Uhr | verivox.de
Verbraucher sollten die Jahresendabrechnung bei Strom und Gas genau prüfen (Foto: imago) (Quelle: imago)
Wenn die Jahresabrechnungen für Strom und Gas ins Haus flattern, sinkt die Laune bei vielen rapide. Denn allzu oft beinhalten sie kräftige Nachforderungen des Versorgers. Meist kommen diese Nachzahlungsforderungen durch Preiserhöhungen oder durch einen Mehrverbrauch des Kunden zustande und sind deshalb legitim. Doch es kommt auch vor, dass sich der Anbieter schlichtweg verrechnet oder der Berechnung falsche Daten zugrunde gelegt hat. Verbraucher sollten ihre Abrechnungen daher genau prüfen. Worauf Sie dabei besonders achten sollten.
Laut Angaben des Verbraucherportals Verivox sind die Abrechnungen grundsätzlich alle ähnlich aufgebaut. Auf der ersten Seite finden Sie links die Abnahmestelle, an die das Gas oder der Strom geliefert wird - sprich Ihre Adresse. Überprüfen Sie diese. Es kommt vor, dass gerade in Mehrfamilienhäusern die Verbräuche der Kunden vertauscht werden.
Sowohl bei Strom als auch bei Gas ist es sehr einfach zu prüfen, ob der Anbieter den Verbrauch korrekt ermittelt hat. Wer im Vorfeld alle Zählerstände notiert hat, zieht einfach den alten vom neuen Zählerstand ab. In der Differenz zeigt sich, wie viel Strom oder Gas Sie innerhalb des Abrechnungszeitraums verbraucht haben. Vergleichen Sie diesen Wert mit dem vom Anbieter aufgeführten Verbrauch.
Der Ausbau der Energienetze in der Europäischen Union wird zu deutlich höheren Strompreisen führen. zum Video
Stimmen die Werte nicht überein, hat der Versorger womöglich die Zähler falsch abgelesen, Zahlen vertauscht, falsch übermittelt oder eingetragen. Manchmal ist aber auch nur ein Zahlendreher schuld an der fehlenden Übereinstimmung.
Sind die Zählerstände auf der Jahresrechnung korrekt ausgewiesen, muss das jedoch nicht heißen, dass auch der Rechnungsbetrag korrekt ist. So kann bei Berechnung beispielsweise ein falscher Kilowatt- bzw. Kubikmeterpreis zugrunde gelegt worden sein. Auch Preisanpassungen während des Abrechungszeitraums oder nicht berücksichtigte Frei-kWh und Boni können Ursache von Fehlern sein. Deshalb sollten Verbraucher nicht scheuen, den Taschenrechner zu zücken und selbst nachzurechnen. Versorger sind gesetzlich verpflichtet, Rechnungen so zu gestalten, dass diese einfach und verständlich sind.
Und so müssen Sie rechnen: Multiplizieren Sie die Anzahl der Kilowattstunden mit dem für den Abrechnungszeitraum gültigen Preis. Bei Gas multiplizieren Sie die Anzahl der Kubikmeter mit dem Brennwert und der Zustandszahl (z-Zahl). Daraus ergibt sich die verbrauchte Menge in Kilowattstunden. Wer keine Lust auf diese Rechnerei hat, aber dennoch vermutet, dass die Abrechnung fehlerhaft ist, kann sich auch an die Verbraucherzentralen wenden.
Beachten Sie, dass Anbieter den Preis in der Regel netto, also ohne Mehrwertsteuer, angeben. Sie müssen daher zu der Summe noch einmal 19 Prozent hinzu addieren. Bei Strom muss meistens auch noch die Stromsteuer dazu gerechnet werden. Das sind dann noch einmal 2,05 Cent je Kilowattstunde.
Der ermittelte Verbrauch stimmt, die Berechnung ist richtig und doch haben Sie das Gefühl, dass die Rechnung zu hoch ausfällt. Begeben Sie sich auf die Suche nach der möglichen Ursache. Hat sich die Zahl der im Haushalt lebenden Personen erhöht? Haben Sie sich ein neues, verbrauchsintensives Gerät, wie beispielsweise Gasherd oder Aquarium, gekauft? War der Winter besonders kalt, so dass die Gasheizung mehr lief als gewöhnlich? All das können Gründe sein, warum Sie mehr verbraucht haben als im Jahr zuvor. Können Sie diese Gründe jedoch ausschließen, ist womöglich ein defekter Zähler schuld.
Jetzt mit dem Verivox-Stromrechner Anbieter vergleichen, wechseln und Geld sparen!
Strompreisvergleich
Quelle: Verivox
sigi schrieb:
am 21. Februar 2011 um 20:33:38
(0)
(0)
unfähig?
Na ja, soo schwierig ist die Kontrolle nun auch wieder nicht. Die "Parameter" sind wirklich ganz einfach zu ermitteln. 1. ein
Zettel am Zähler, auf den man regelmäßig den jeweiligen Zählerstand schreibt. 2. weiß man , zu welchen Konditionen ein Vertrag abgeschlossen worden ist - kWh/cbm-Preise, Zählerpreis 3. Veränderungen der Preise werden von den Gesellschaften mitgeteilt . 4. Für Gas steht der Umrechnungsfaktor (kWh - m3) auf der Abrechnung.
mehr
Kommentar melden
blinker schrieb:
am 21. Februar 2011 um 08:46:46
(0)
(0)
Jahresendabrechnung
Grundsätzlich sollte man seine Jahresendabrechnung kontrollieren, aber das ist nicht immer ganz einfach.
Zum einen
wechseln die Traife im Abrechnungszeitraum häufiger und zum Anderen hat nicht jeder die Möglichkeit und das Wissen, eine Jahresendabrechnung auf Richtigkeit zu überprüfen. Umeine korrekt Überprüfung vorzunehmen, braucht man alle Parameter für die Abrechnugn, wie z.B. Zählerstand, Kilowattpreise sowie Grundgebühr, möglicherweise kommt wie bei Gas noch ein Umrechnungsfaktor dazu.
mehr
Kommentar melden
bärbel schrieb:
am 20. Februar 2011 um 13:59:21
(0)
(0)
stromi
Sie haben zwar völlig recht, aber was ändert das bei den Deutschen das Rechnen u. Denken. Ausschließlich in den Banken u.
Energieversorgern stecken in den Vorständen fast nur Politiker, die alles mit in die Höhe treiben. Somit steigen auch ihre Tantiemen usw. Das sind 2 der Welten, wo das meiste Geld bzw. abgezockt werden kann. Aber beim Deutschen kann das Benzing € 10 pro l kosten. Egal, dann wird noch mehr Mist gegessen, Hauptsache hier kann man sparen.
mehr
Kommentar melden
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Verpatzter Börsenstart ist der Grund für die Sammelklage. zum Video